Nachdem der Pharma- und Chemiekonzern kürzlich noch einen herben Dämpfer vor Gericht einstecken musste, gibt es nun bessere Nachrichten für die Aktionäre. In einem Patentstreit mit der US-Kartellbehörde wurde ein erster Teilerfolg erzielt.
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Ein US-Berufungsgericht lehnte am Dienstag eine genauere Überprüfung bestimmter Patenteinigungen ab, bei denen Pharmakonzerne wie Bayer zur Verhinderung billigerer Nachahmermedikamente Rivalen Geld zahlen. Im April hatte eine Kommission aus drei Richtern Einwände gegen Zahlungen des deutschen Pharma- und Chemiekonzerns an das zum Generikaspezialisten Teva gehörende Unternehmen Barr Laboratories abgewiesen, aber eine genauere Überprüfung angeregt. Dies lehnte das Gericht nun ab.
Mit den Zahlungen erreicht Bayer, dass Barr seine Nachahmerversion des Antibiotikums Cipro nicht auf den Markt bringt. Bayer begrüßte die Gerichtsentscheidung. Die Richter hätten die Patenteinigung mit Barr Laboratories von 1997 als rechtens bestätigt. Die FTC erklärte ihrerseits, sie werde weiter gegen solche Einigungen vorgehen. Sie verstießen gegen Kartellrecht und würden den amerikanischen Verbrauchern billigere Nachahmermedikamente vorenthalte.
Eine Richterin gab ein abweichendes Votum zu Protokoll und forderte, das Oberste Gericht oder der Kongress sollten den Streit unter den Berufungsgerichten zu diesem Thema lösen.
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