Das Hamburger Solarunternehmen verlangt von seinen ehemaligen Managern Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe. Sie sollen das Unternehmen an den Rand der Existenz gebracht haben. Auch die Staatsanwaltschaft hat Klage erhoben.
Das Solarunternehmen Conergy geht juristisch gegen ehemalige Vorstände vor. "Die Gesellschaft - vertreten durch den Aufsichtsrat - hat nach ausgiebiger Prüfung der Sach- und Rechtslage Anlass zur Annahme, dass Mitglieder des ehemalige Vorstands ihre aktienrechtlichen Pflichten verletzt haben", sagte Aufsichtsratschef Norbert Schmelzle am Freitag auf der Hauptversammlung in Hamburg.
"Die Pflichverletzungen stehen im Zusammenhang mit verschiedensten Managemententscheidungen im Vorfeld der Ertrags- und Liquiditätskrise im Jahr 2007", sagte er weiter. Am Donnerstag erhob Conergy Klage gegen mehrere ehemalige Vorstandsmitglieder vor dem Landgericht Hamburg. Der Solarkonzern verlangt Ersatz eines Schadens in Höhe von 268 Mio. Euro.
Conergy steckt in einer äußerst schwierigen Lage. Zwar ist die Verschuldung nach einer spektakulären Rettungsaktion einer Gruppe Investoren um mehrere Hedge-Fonds und die Deutsche Bank immens gesunken. Die Liquidität ist aber äußerst gering und das Unternehmen schreibt rote Zahlen. Ein derart hoher Schadenersatz könnte die Krise des Hamburger Solarkonzerns deutlich mindern. Bis über sie entschieden ist, dürften allerdings Jahre vergehen.
Die Klage richtet sich gegen vier Vorstände aus dem Jahr 2007: Den damaligen Konzernchef Hans-Martin Rüter, den damaligen Finanzchef Heiko Piossek, beide waren 2007 abgetreten. Außerdem geht die Klage gegen Ex-Vertriebschef Albert Edelmann und Ex-Vertriebsvorstand Christian Langen. "Der Vorwurf ist der Eingang bestandsgefährdender Risiken", sagte Schmelzle.
Im Zentrum stünden mehrere Unternehmenskäufe und Lieferverträge. Die Vorwürfe sollen nach FTD-Informationen auch im Zusammenhang mit der Bilanzierung größerer Solarprojekte stehen. Verschiedene Zwischengewinne von Projektgesellschaften sollen fälschlicherweise in die Konzernbilanz einbezogen worden sein. Das Landgericht Hamburg konnte den Eingang der Klage am Freitagmittag noch nicht bestätigen.
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