Trotz des Dämpfers durch die jüngste Entscheidung des
Finanzgerichts Baden-Württemberg wollen die beiden Konzerne weiter gegen die Atomsteuer klagen. Nach derzeitigem Stand seien weitere Steuertatbestände absehbar,
sagte ein Eon-Sprecher.
Nach einem Bericht der Zeitung "Die Welt" (Samstag) wollen die
Konzerne erneut Rechtsmittel einlegen, wenn der Bund beim nächsten
Brennelemente-Wechsel in einem ihrer Kernkraftwerke die umstrittene
Atomsteuer einziehen will. Eine RWE-Sprecherin bestätigte die
Angaben.
Am Donnerstag hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg erstmals
in Deutschland die umstrittene Brennelementesteuer für
verfassungsgemäß erklärt. Geklagt hatte der Energiekonzern EnBW. Die
von den Atomkraftwerksbetreibern erhobene Abgabe sei sowohl mit dem
Grundgesetz als auch mit Europarecht vereinbar, erklärte das Gericht
in Stuttgart.
Nach derzeitigem Stand seien weitere Steuertatbestände absehbar,
sagte ein Eon-Sprecher der Zeitung. Dann werde Eon "erneut rechtliche
Schritte prüfen". Ein RWE-Sprecher kündigte an, der Konzern werde bei
Vorlage des nächsten Steuerbescheids voraussichtlich ebenfalls
"erneut Widerspruch einlegen und die Aussetzung der Vollstreckung
beantragen". Das Unternehmen bleibe bei seiner Rechtsauffassung.
Die Finanzgerichte in Hamburg und München hatten im vergangenen
Herbst erhebliche Zweifel geäußert, ob die von der Bundesregierung
Anfang 2011 eingeführte Steuer rechtens sei. In Hamburg hatte Eon, in
München
RWE geklagt. Die Unternehmen bekamen daraufhin insgesamt 170
Millionen Euro an gezahlter Brennelementesteuer zurückerstattet. In
beiden Fällen stehe die Entscheidung der Revision vor dem
Bundesfinanzhof in München an, so die "Welt".
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