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Deutsche Telekom Nachschlag für T-Online-Aktionäre

[11:10, 09.09.10]


Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Entscheidung zur Barabfindung bestätigt. Die  Deutsche Telekom muss rund 200 Mio. Euro an die Altaktionäre von T-Online zahlen.


Deutsche Telekom N
Intraday3 Monate6 Monate1 Jahr3 Jahre
WKN
555750
Börsenwert
41.138,96 Mio €
KGV 12e
14,43
Aktueller Kurs
8,83 €
Veränd. z. Vortag
1,09 %

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Im Streit um die Wiedereingliederung von T-Online in den Mutterkonzern  Deutsche Telekom müssen sich die ehemaligen Aktionäre mit der bisherigen Barnachzahlung begnügen. Das Oberlandesgericht Frankfurt teilte gestern mit, den von der ersten Instanz errechneten Nachschlag in Höhe von 1,15 Euro pro Aktie bestätigt zu haben. Das Landgericht habe die richtige Bewertungsmethode angewendet, der die Börsenkurse der beiden Aktiengesellschaften zum Zeitpunkt der Verschmelzung zugrunde lagen, begründeten die Richter ihre Entscheidung (Az.: 5 W 57/09). Das Urteil betrifft insgesamt gut 120 Millionen Aktien, mit Zinsen muss die  Deutsche Telekom daher rund 200 Mio. Euro nachzahlen.

Die Telekom hatte ihre Onlinetochter im Jahr 2000 an die Börse gebracht und sechs Jahre später die beim Konzern verbliebene Aktienmehrheit dazu benutzt, die T-Online AG wieder in den Mutterkonzern zu holen. Zum Ausgleich sollten die verbliebenen Anteilseigner mit 0,52 Telekom-Aktien je T-Online-Papier abgefunden werden. Basis für den Tauschkurs war ein Gutachten, das die künftigen Gewinne beider Unternehmen berücksichtigte. Rund 250 Aktionäre fühlten sich dabei übervorteilt und klagten. Ihrer Ansicht nach hat die  Deutsche Telekom den eigenen Wert zu hoch und den ihrer Tochter zu niedrig angesetzt.

Das Landgericht Frankfurt gab den Klägern zumindest zum Teil recht und ermittelte einen Barzuschlag von 1,15 Euro je Aktie. Mit diesem Nachschlag waren allerdings weder die beklagte Telekom noch die Anlegeranwälte einverstanden. Die Telekom hielt den Umtauschwert von 8,99 Euro ohne Nachschlag für angemessen, während die Anleger eine Nachzahlung von 5,25 Euro pro T-Online-Aktie verlangten. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt ist bereits rechtskräftig.

„Selbstverständlich akzeptieren wir den rechtskräftigen Beschluss“, sagte eine Telekom-Sprecherin. Das Unternehmen werde auf weitere Rechtsmittel verzichten. Auf den Geschäftsausblick für dieses Jahr werde die Zahlung keinen Einfluss haben.

Anlegeranwalt Peter Dreier von der Düsseldorfer Kanzlei Dreier & Riedel spricht allerdings lediglich von einem Teilsieg. „Leider besteht nur Anlass, Sekt statt Champagner zu trinken, da wir mit einer höheren Nachzahlung gerechnet haben“, erklärte er. Er hält die Berechnung des Umtauschverhältnisses anhand des Börsenkurses – wie seinerzeit gesehen – weiterhin für „rechtlich unzulässig“. Deshalb werde er im Auftrag seiner Mandanten unverzüglich Verfassungsbeschwerde einlegen, kündigte er an.

Den meisten Anlegern bescherte das kurze Börsenleben von T-Online ohnehin nur Verluste – trotz des letztlich verbesserten Abfindungsangebots. Im Mai 2000 erreichte die Aktie mit 46,48 Euro ihr Rekordhoch, kurz danach setzte der Kursverfall ein. Auf dem Tiefpunkt im September 2001 kostete das Papier nur 4,95 Euro, danach erholte es sich zwar, erreichte aber nie wieder auch nur annähernd den Ausgabepreis. Im April 2004 kostete die Aktie letztmalig mehr als 10 Euro, bis zum Delisting im Juli 2006 dümpelte das Papier vor sich hin.


Kursinformationen + Charts

Unternehmen ISIN Aktuell Veränderung Details
Deutsche Telekom N DE0005557508.DE 8,83 + 1,09 %  Detailinformationen

 

© 2010 ftd, © Illustration: Bloomberg

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