In Deutschland darf nur der Staat Lotto oder Sportwetten anbieten. Doch aus Sicht der EU-Richter ist das Monopol ungerechtfertigt. Die Aktien von Wettanbietern wie Tipp24 oder Bwin steigen kräftig.
Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden.
Der Glücksspielstaatsvertrag, mit dem die Länder sich bis Ende 2011 das Monopol auf Glücksspiele gesichert und Internetwetten verboten hatten, begrenze die Glücksspiele nicht "in kohärenter und systematischer Weise" und könne deshalb "nicht mehr gerechtfertigt werden". Das Glücksspielmonopol dürfe ab sofort nicht mehr angewandt werden.
Das Urteil ist in dieser Schärfe überraschend. In früheren Entscheidungen zum stark umkämpften Glücksspielmarkt hatte der EuGH stets geurteilt, dass staatliche Lottomonopole mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU vereinbar sind, wenn es den Staaten dabei um den Schutz vor Spielsucht und nicht um größtmögliche Gewinne geht. Ob es verhältnismäßig sei, müssten die Gerichte vor Ort klären. So hatte der EuGH zum Beispiel das staatliche Glücksspielmonopol in Portugal gestützt.
Auch Deutschland stehe es grundsätzlich frei, die Spiellust und den Betrieb der Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken und staatliche Monopole zu schaffen, argumentierten jetzt die Luxemburger Richter. Sie monieren aber, dass in Deutschland die staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen betreiben, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren.
Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behörden Kasinos oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein höheres Suchtpotenzial haben als die vom Monopol erfassten Spiele. "Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann", teilte das Gericht mit.
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Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behörden Kasinos oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein höheres Suchtpotenzial haben als die vom Monopol erfassten Spiele. "Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann", teilte das Gericht mit.
Mehrere Wettbüros hatten geklagt, weil ihnen in Deutschland verboten ist, Sportwetten zu vermitteln, die von den privaten Anbietern Webcoin und Happybet aus Österreich, Tipico aus Malta, Carmen aus Gibraltar sowie Digibet und Happy Bet aus Großbritannien stammen. Diese Firmen haben Lizenzen in ihren Heimatländern und berufen sich auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU. Deutsche Gerichte legten die Fälle dem EuGH vor.
Die Bundesländer sind nun zu einer Neuregelung gezwungen. Vorbild könnte Frankreich sein: Nach ähnlichen Rechtsstreitigkeiten entschied sich die Regierung in Paris für eine kontrollierte Öffnung des Glücksspielmarktes.
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier kündigte an, keine Staaten mehr wegen ihrer Lottomonopole vor dem EuGH zu verklagen - im Gegensatz zu seinem irischen Vorgänger Charlie McCreevy. Barnier will stattdessen bis Anfang 2011 Vorschläge für eine europaweit einheitliche Regulierung des Glücksspiels vorlegen.
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