Das Gericht prüft eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof. Der Bund hat aus Sicht des Münchner Landgerichts mit der vollständigen Verstaatlichung der Immobilienbank
Hypo Real Estate (
HRE) nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.

Zu der Übernahme habe es angesichts der dramatischen Lage der Bank keine Alternative gegeben, sagte der Vorsitzende Richter der 5. Handelskammer, Helmut Krenek, am Donnerstag zum Auftakt des Prozesses in einer vorläufigen Einschätzung. "Die Folgen einer Insolvenz wären desaströs gewesen", sagte er.
Wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Europarecht zieht er aber eine Vorlage der Klage an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg in Betracht. Dieser muss sich bereits mit einer anderen Anfechtungsklage gegen die HRE-Verstaatlichung befassen.
In dem Zivilverfahren klagen mehrere Dutzend ehemalige HRE-Aktionäre gegen ihren Zwangsausschluss aus dem Unternehmen. Der Beschluss der Hauptversammlung für das sogenannte Squeeze Out der Anleger sei inhaltlich und formal fehlerhaft gewesen, sagte die Anwältin Daniela Bergdolt, die einen der insgesamt rund 40 Kläger vertritt. Zu ihnen gehört auch der US-Investor Christopher Flowers, der durch den Zwangsausschluss rund 1 Milliarden Euro verloren hat.
Der Bund hatte die
HRE nach der dramatischen Notlage im Herbst 2008 schrittweise in seinen Besitz gebracht. Als er bereits mehr als 90 Prozent an der
HRE hielt, konnte er auf der Hauptversammlung im Oktober vergangenen Jahres das Squeeze Out der letzten Anleger mit seiner Stimmenmehrheit durchbringen. Normalerweise sind für einen solchen Schritt 95 Prozent der Aktien nötig, im Fall
HRE genügten durch geänderte Gesetzesgrundlagen aber 90 Prozent. Auch diese Sonderregelung sorgte bei den Anlegern für massive Kritik.
Aus Sicht von Bergdolt wäre das Squeeze Out der Anleger auch bei einer mehrheitlichen Übernahme durch den Bund nicht nötig gewesen. Die Anleger hätten dadurch die Chance verpasst, von einer möglichen Sanierung der
HRE zu profitieren. Zu diesem Vorgehen hätte es mildere Alternativen gegeben, sagte sie vor Gericht. So wäre es möglich gewesen, die Aktionäre ohne Stimmrecht an Bord zu behalten.
Für ihre Aktien erhielten die Anleger eine Abfindung von 1,30 Euro je Aktie und verloren dadurch zum Teil Zigtausend Euro gegenüber dem Kaufpreis der Papiere. Zahlreiche Anleger klagen in Prozessen vor dem Landgericht München auf Schadenersatz, ein Urteil gibt es in diesen Verfahren aber noch nicht.

Diesen Artikel bookmarken bei...