Hohes Briefporto und Subventionen - nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter verschafften diese staatlich abgesegneten Wohltaten der Post einen Vorsprung vor der Konkurrenz. Nun heißt es: Geld zurückzahlen.
Die
Deutsche Post hat nach Ansicht der EU-Kommission ungerechtfertigte staatliche Beihilfen von bis zu 1 Mrd. Euro erhalten. Deutschland müsse deshalb 500 Mio. Euro bis 1 Mrd. Euro von dem Unternehmen zurückfordern, entschied die Kommission am Mittwoch in Brüssel.
Deutsche Post N
Mehr zum Thema
Die illegale Beihilfe sei aus einer Kombination hoher regulierter Preise und Subventionen für Pensionszahlungen entstanden, teilte die Kommission mit. "Diese Beihilfen verschaffen der
Deutschen Post gegenüber ihren Wettbewerbern einen Vorteil." Die genaue Höhe des Betrags müssen die deutschen Behörden ermitteln. Deshalb wurde die Summe auch nicht beziffert.
Die Post-Aktie gab am Mittag leicht um 0,8 Prozent nach und notierte damit etwas schwächer als der Gesamtmarkt. Ein Sprecher des Unternehmens wollte sich zunächst nicht zu der EU-Entscheidung äußern, kündigte jedoch eine Stellungnahme im Laufe des Tages an.
Brüssel hatte 1999 eine Prüfung staatlicher Beihilfen an die
Deutsche Post eingeleitet, die sie 2007 und zuletzt im Mai 2011 ausweitete. Eine Klage der Post gegen die Untersuchungen war im Dezember vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen worden.
Das Unternehmen habe nicht nur staatliche Beihilfen erhalten, sondern auch mit höherem Briefporto seine Kosten gedeckt, begründete die Kommission ihren Beschluss. Damit habe der Konzern von Sozialleistungen profitiert, die unter den entsprechenden Werten von Konkurrenten lagen. Das könnte Nachteile für Wettbewerber nach sich gezogen haben.
Die Monopolstellung staatlicher Postunternehmen wurde in den vergangenen Jahren in der EU aufgebrochen. Die Mitgliedstaaten dürfen den Postbetreibern Zusatzkosten für Dienstleistungen im allgemeinen Interesse, wie etwa die flächendeckende Versorgung mit Postdiensten, erstatten. Die Kommission genehmigte deshalb nun Ausgleichszahlungen von 5,6 Mrd. Euro, die der
Deutschen Post von 1990 bis 1995 zur Deckung der Kosten des Universal-Postdienstes gewährt wurden.
Doch es darf keine Überkompensation zum Nachteil privater Postkonkurrenten geben. "Unser Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, damit Bürger und Unternehmen von den Vorteilen einer völligen, bald in allen Mitgliedstaaten abgeschlossenen Marktöffnung profitieren können", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia.
Empfehlen