Seit 2008 ist die
Porsche Holding das Ziel mehrerer Klagen von Investmentfonds. Zuletzt war es einen Tag vor Silvester wieder so weit: Vier Fondsgesellschaften zogen vor das Stuttgarter Landgericht. Damit sind mindestens vier Klagen anhängig, die sich gegen
Porsche richten und einen Bezug zur misslungenen Übernahme des Konkurrenten
Volkswagen (
VW) haben.
Porsche hatte im Oktober 2008 erklärt, seinen VW-Anteil auf 75 Prozent erhöhen zu wollen. Der Kurs der VW-Stammaktie war daraufhin von 200 auf 1000 Euro gesprungen. Investoren werfen
Porsche vor, Transparenzvorschriften im Aktienrecht verletzt zu haben. Der Konzern habe Übernahmegerüchte dementiert, obwohl er den Kauf bereits durch den Aufbau von Optionspositionen vorbereitet habe. Damit habe sich
Porsche gegen Kursanstiege abgesichert. Anleger, die auf fallende VW-Kurse gewettet hatten, mussten Aktien zu Höchstpreisen kaufen, um die Wetten einzulösen.
Je größer der Klägerkreis professioneller Investoren wird, desto bessere Chancen sehen Experten für Privatanleger, mögliche Ansprüche geltend zu machen. „Wird rechtskräftig gerichtlich entschieden, dass
Porsche seiner Mitteilungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, würde das in anderen Verfahren wohl ebenso gesehen werden“, sagt Aktienrechtler Gunther Weiss von der Kanzlei Greenfort. Damit würde die Klage zum Präzedenzfall, auf den sich Privatanleger beziehen könnten.
Das würde ihnen jedoch nicht den Gang vors Gericht ersparen. Denn trotz Präzedenzfall wäre unter anderem noch zu klären, ob der einzelne Anleger 2008 anders gehandelt hätte, wenn die Informationen in den Mitteilungen von
Porsche richtig gewesen wären. Diese Frage müsse in Einzelklagen geklärt werden, so Weiss. „Wobei unter Juristen umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die Anleger dies nachweisen müssen oder nicht.“
Als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet der Anwalt das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG). Dabei stellt eine Kanzlei einen Musterantrag, durch den alle Fragen verbindlich für alle Anleger geklärt würden. Allerdings stecke das Gesetz noch in einer Art Pilotphase.
Theoretische Chancen sieht Weiss für die Klage allemal. Jedoch gebe es neben der zentralen Frage, ob
Porsche die Anleger fehlerhaft oder nicht informiert hat, weitere Hürden für die Kläger. „Beispielsweise beim Nachweis des geltend gemachten Schadenvolumens von 1,7 Mrd. Euro“, sagt Weiss. Wie das Gericht den Schaden bewerte, hänge beispielsweise auch davon ab, welcher Kläger wann und zu welchem Kurs Aktien ge- oder verkauft habe.
Der verdächtige Kurssprung der VW-Stammaktie im Oktober 2008:

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