Ein Wettbewerbsverband moniert die Verträge, die die
Lufthansa mit ihren Geschäftskunden geschlossen hat - und hat Klage eingereicht. Der Fluggesellschaft droht mindestens ein Imageschaden.
Dt.Lufthansa N
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Der VSW gilt unter Juristen als seriös und hat schon mehrfach vor dem Bundesgerichtshof geklagt. Die Organisation besteht nach eigenen Angaben aus 18 überregional tätigen Wirtschaftsverbänden sowie 350 Firmen aus Branchen wie der Automobil-, Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsindustrie. Bislang ist der VSW vorrangig bei irreführender Werbung, beispielsweise bei Arznei- oder Heilmitteln, aktiv geworden.
Für die
Lufthansa bedeutet die Klage mindestens einen weiteren Imageschaden. Konzerne wie
Volkswagen und der Motorenbauer
Deutz weigern sich, die Verträge, die Lufthansa-Großkunden Rabatte einräumen, zu unterschreiben. Die Firmen kritisieren, dass der Marktführer Einblick in die hoch sensiblen Konditionen seines Wettbewerbers haben will: Das könnte es ihm ermöglichen, auf bestimmten Strecken jeweils der günstigste Anbieter zu sein. Das Bundeskartellamt hat daher in den vergangenen Wochen zahlreiche Firmen zu den Folgen der Klauseln befragt und befindet sich jetzt mit der
Lufthansa "im Austausch", wie eine Sprecherin der Behörde sagte.
Die Diskussion hat an Brisanz gewonnen, seit
Air Berlin jüngst ankündigte, die Strecke Hamburg-Frankfurt, die von vielen Geschäftsreisenden genutzt wird, zum November einzustellen. Die
Lufthansa soll die Preise derart gedrückt haben, dass sich die Strecke für den kleineren Wettbewerber nicht mehr lohnte.
Zu den Details der Klage des VSW wollte sich die Geschäftsführerin, Angelika Lange, nicht äußern. Sollte der Klage stattgegeben werden, muss die
Lufthansa die strittigen Klauseln streichen oder ändern. Eine Geldbuße droht nicht. Sie störe sich an "bestimmten Allgemeinen Geschäftsbedingungen", sagte Lange vage. Offen ist auch, wer die Klage gegen die
Lufthansa angestrengt hat.
Der Verband nimmt auch Hinweise von Externen auf, ermittelt aber durchaus auch gegen die eigenen Mitglieder. Der erste Termin ist für 7. September vor dem Landgericht Frankfurt angesetzt; eine schnelle Entscheidung wird nicht erwartet. Ein Lufthansa-Sprecher wollte sich unter Berufung auf das laufende Verfahren nicht äußern.
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