Der angeschlagene Möbelzulieferer will Beschlüsse einer Hauptversammlung trotz Aktionärsklagen vor Gericht durchsetzen. Scheitert das Unternehmen, droht nach Einschätzung von Experten die Insolvenz.
Dem pleitebedrohten Möbelzulieferer
Pfleiderer steht eine weitere richtungsweisende Entscheidung bevor.
An diesem Mittwoch (11. Januar) versucht das Unternehmen vor dem
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschlüsse einer Hauptversammlung vom
Juli trotz Aktionärsklagen durchzusetzen (Aktenzeichen
12AktG2026/11). Scheitert Pfleiderer mit dem sogenannten
Freigabeverfahren, kann das Unternehmen Teile seines großangelegten
Sanierungskonzepts nicht wie geplant umsetzen. Dann droht nach
Einschätzung von Branchenexperten im schlimmsten Fall die Insolvenz.
Einige Aktionäre fühlen sich um ihre Rechte betrogen - sie werden
durch die Beschlüsse faktisch enteignet. Die Entscheidung des
Gerichts wird einem Gerichtssprecher zufolge vermutlich erst zu einem
späteren Zeitpunkt verkündet. Das Oberlandesgericht entscheide in
erster und letzter Instanz, sagte der Sprecher. Folglich kann
Pfleiderer gegen den Beschluss keine Rechtsmittel einlegen.
Im November war das Unternehmen mit einem Freigabeverfahren vor
dem Landgericht Frankfurt am Main gescheitert und legte Beschwerde
beim Frankfurter Oberlandesgericht ein. Dieses Verfahren ist ein
zweiter großer Stolperstein auf dem Weg zur vollständigen Sanierung.
Pfleiderer gehört weltweit zu den größten Herstellern von Span- und
Faserplatten, die etwa für Laminatfußböden oder zur Möbelherstellung
gebraucht werden. Mit seiner Expansion ins Ausland hatte sich das
Unternehmen aber übernommen. Vor allem die Werke in Nordamerika
entpuppten sich als Minusgeschäft.
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