Interview

Ombudsmann "Zwischen allen Stühlen"

[11:00, 29.05.08]

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Zur Person: Günter Hirsch hat einen Lebenlauf, der mit Spitzenpositionen gespickt ist. So war der promovierte Jurist zuletzt Präsident des Bundesgerichtshofs und arbeitete zuvor als Richter am Europäischen Gerichtshof. Der 65-jährige Bayer ist seit dem 1. April Schlichter im Versicherungsgewerbe und folgte auf Wolfgang Römer, der das Amt seit dessen Gründung im Jahr 2001 innehatte.


Der Ombudsmann (versicherungsombudsmann.de) ist für Streitigkeiten bei fast allen Privatversicherungen zuständig - außer für Kranken- und Pflegepolicen, für die es einen eigenen Ombudsmann gibt (pkv-ombudsmann.de). In der gesetzlichen Sozialversicherung gibt es kein vergleichbares Schlichtungssystem.

Herr Hirsch, wir sehen auf Ihrem Schreibtisch keinen Taschenrechner. Warum haben Sie ihn nicht griffbereit?

Hirsch: Ich habe noch nie einen Taschenrechner gebraucht, seit ich hier arbeite. Warum fragen Sie?

Wir dachten, Sie müssten viel rechnen. Rund um Lebensversicherungen kommen traditionell die meisten Beschwerden. Und da geht es doch oft um die Höhe der Auszahlung

Hirsch: Es gibt den lateinischen Spruch „Iudex non calculat“ – ein Richter rechnet nicht. Es wird bei uns vieles nachgerechnet, ich mache das aber nicht selbst. Dafür haben wir einen Versicherungsmathematiker.

Beschwerden bei Lebensversicherungen haben von allen Versicherungsarten den geringsten Erfolg. Warum?

Hirsch: Es gibt immer wieder Streit um die Überschussbeteiligung – also das, was der Anleger an Kapitalmarkt-Erträgen erhält. Und da geht es oft um die Prognose, die ein Versicherer bei Vertragsabschluss abgibt. Diese Prognose ist unverbindlich, weil sie von der Entwicklung an den Finanzmärkten abhängt. Wenn die Prognose nicht eintritt, so ist das zwar bedauerlich, aber rechtlich in Ordnung. Das muss man den Kunden dann erklären.

Aber oft wurde den Kunden nicht im nötigen Maße klargemacht, dass es diese Beispielrechnungen unverbindlich sind.

Hirsch: Das kommt in der Tat vor. Da müssen wir prüfen, ob die Unverbindlichkeit offen angesprochen wurde oder ob sie in einer Fußnote mit Sternchen versteckt war.


 

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