Spontan würden sicher viele Anleger die Frage nach dem besten Zins für
ausgesprochen dümmlich halten und antworten: „Natürlich der Höchste“.
Doch dummerweise ist dem nicht so, und zwar aus einer ganzen Reihe von Gründen.
Gründen, die z.T. mit dem spitzen Bleistift und unter Berücksichtigung von
einkommensteuerlichen Aspekten ausgetüftelt werden müssen, wobei hier nicht
auf Qualitätsunterschiede unter den Emittenten abgestellt werden soll.
Es beginnt bei der Laufzeit. Lange Laufzeiten bringen in der Regel höhere Zinsen
als kürzere. Je länger, je höher. Aber nicht jeder Anleger will sich so lange binden
und sich vor allem dem Risiko starker Zinsänderungsrisiken, das mit langen
Laufzeiten verbunden ist, aussetzen. Also: Die Wahl kürzerer Laufzeiten bedeutet
in der Regel Zinsverzicht.
Nun sieht ein Anleger einen früher begebenen fünfprozentigen Pfandbrief mit
einer fünfjährigen Restlaufzeit bis ins Jahr 2011 bei einem Kurs
von ca. 104 Prozent. Der jährlich zur Auszahlung kommende Kupon liegt also
rund einen Prozentpunkt über den derzeit begebenen fünfjährigen Pfandbriefen.
Aber: Er zahlt ca. 104 Prozent für einen Pfandbrief, der später zu 100 Prozent
zurückgezahlt wird. Er verliert pro Jahr also 0,8 Prozentpunkt, womit er
annähernd bei den Renditen der aktuell begebenen Pfandbriefe angekommen ist.
Noch gar nicht zu reden davon, dass er den Kupon von fünf Prozent auf seinen
Einstandpreis von 104 Prozent renditemäßig umrechnen muss, was unter dem
Strich dann nur noch eine laufende Rendite von 4,81 Prozent ergibt
(5 x 100 dividiert durch 104).
Nun kommt aber noch der Fiskus. Jahr für Jahr muss der Anleger den hohen
Kupon von fünf Prozent – evtl., oberhalb der Freibeträge – versteuern.
Die Einbuße im Kurs des Pfandbriefs von den bezahlten 104 Prozent bis zu der
Rückzahlung zu 100 Prozent kann er jedoch steuerlich nicht geltend machen.
Umgekehrt läge der Fall, wenn er früher begebene niedrig verzinsliche Papiere
erwerben könnte, die dann im Kurs deutlich unter 100 Prozent angesiedelt wären.
Aufgrund der seit langen Jahren abwärts gerichteten Zinstendenz sind solche
Papiere jedoch kaum verfügbar. Gäbe es sie, was sich ja mal wieder ergeben
kann, dann versteuert der Anleger nur den niedrigen jährlichen Zinskupon und
streicht außerdem den Kursgewinn zwischen seinem Kauf deutlich unter pari und
der Rückzahlung zu 100 Prozent ein.
Pfiffige Anleger wissen das allerdings genauestens auszuloten.
All das zeigt auf, dass auch eine Geldanlage in festverzinslichen Wertpapieren
ihre Schwierigkeiten hat und keinesfalls locker vom Hocker vorgenommen
werden sollte. Einer der Gründe, weshalb der Verband deutscher
Pfandbriefbanken e.V. (vdp) auf seiner Website umfangreiche Informationen über
Pfandbriefe und natürlich auch die Gegenseite, die Hypothekenfinanzierung,
bereit hält.
Bruno Hidding