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Ampelcheck-Broschüre Urteil ohne Sieger

[09:36, 11.09.09]


Die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg darf ihre Broschüre „Ampelcheck Geldanlage“ ab sofort wieder vertreiben: Die 27. Zivilkammer des Landgericht Berlin hob nach mündlicher Verhandlung eine einstweilige Verfügung auf, die die Debeka Versicherung aus Koblenz vor knapp einem Monat erwirkt hatte.


Der Versicherer hatte sich unter anderem an der Behauptung gestört, private Lebens- und Rentenversicherungen sowie die staatlich geförderten Rürup-Renten seien nicht für die Altersvorsorge geeignet. Auch Riester-Policen werden in der Broschüre abgelehnt.

In der knapp 20minütigen Blitzverhandlung vor dem Berliner Landgericht gab es keine Sieger, nur Verlierer. Die Streitgegner kassierten beide Kritik: die Debeka für ihre juristischen Argumente, die Verbraucherzentrale Hamburg für den Inhalt der Broschüre. Und obendrein überraschte die Kammer auch noch mit einem Geständnis in eigener Sache: Man habe einen Fehler gemacht, in der Sache zu entscheiden, schickte der Vorsitzende Richter Michael Mauck gleich zu Beginn der Verhandlung voraus.

Aus formalen Gründen entschied das Landgericht Berlin gegen die Koblenzer Debeka. Die Ampelcheck-Broschüre sei ein Systemvergleich, in dem kein einziger Anbieter genannt werde, so das Gericht. Es fehle dem Versicherer an unmittelbarer Betroffenheit, also der Voraussetzung, um klagen zu können. „Das ist die Klippe, die sie nehmen müssen“, sagt Richter Mauck an die Debeka-Anwälte gewand. Ob die Debeka in die nächste Instanz zieht, ist laut Sprecher Gerd Benner noch offen. Sie will zunächst das schriftliche Urteil abwarten.

Erstauflage ist vergriffen - es wird nachgedruckt

Genießen konnten die Verbraucherschützer ihren Sieg allerdings auch nicht recht. In der Sache sparte das Gericht nicht mit Kritik an der Broschüre: Die sei „inhaltlich nicht vertretbar“. Es würden Äpfel mit Birnen verglichen, sagte der Vorsitzende Richter. Sie sei „etwas angepiekt, dass das inhaltlich alles falsch sein soll“, sagt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg nach der Verhandlung. Die Erstauflage von 5000 Broschüren ist vergriffen. Es liegen aber bereits neue Exemplare sowie laut VZ Hamburg auch einige hundert Bestellungen vor.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) monierte, das Urteil zeige ein „Rechtsschutzdefizit“. Weder Versicherungsunternehmen noch Branchenverband hätten die Möglichkeit, gegen so unseriöse Verbraucherinformationen vorzugehen, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth. „Wenn Verbraucherschutz von einzelnen Akteuren für Diskreditierungskampagnen missbraucht wird, beschädigt das die gesamte Institution der Verbraucherzentralen.“

Forderung ist politisch umstritten

Die Broschüre der VZ Hamburg ist der erste Versuch, eine Ampelkennzeichnung von Finanzprodukten in die Tat umzusetzen. Die Idee wird des längeren diskutiert und ist Teil des Bundestagswahlkampfes. Barbara Hendricks, im Schattenkabinett Frank-Walter Steinmeiers für Verbraucherschutz zuständig, hatte die Forderung der SPD nach einer Ampelkennzeichnung unlängst bekräftigt. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat sich hingegen zurückhaltend zu dieser Idee geäußert.

Auch andere Experten sind skeptisch. So hatte unlängst der ehemalige Regierungsberater Bert Rürup im Interview mit BÖRSE ONLINE die Ampelsystematik abgelehnt. „Altersvorsorge erfordert maßgeschneiderte Lösungen“, sagte Rürup, der inzwischen für den Finanzvertrieb  AWD arbeitet. Pauschale Urteile seien deshalb unangemessen.



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© 2009 Börse Online = Börse Online, © Illustration: dpa

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