BÖRSE ONLINE: Die neue Abgeltungssteuer kombiniert mit dem Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens bei Dividenden bedeutet eine deutliche Steuererhöhung für die Aktionäre – egal, welchen Steuersatz sie derzeit haben. Wie wollen Sie das Privatanlegern schmackhaft machen?
BARBARA HENDRICKS: Es stimmt, wenn man es isoliert betrachtet, kann es für einen Anleger mit einem niedrigen persönlichen Steuersatz ungünstiger sein als bisher...
BÖRSE ONLINE: ... sehr viel ungünstiger.
HENDRICKS: Wir bieten aber die Veranlagungsoption, das ist ja klar. Jeder, der einen niedrigeren Steuersatz hat als 25 Prozent, kann für Veranlagung optieren und sich die Differenz zurückholen. Aber eine isolierte Betrachtung der Aktionäre hilft nicht weiter: Sie müssen doch das Unternehmen und seine Anteilseigner als eine Einheit sehen. Wir begünstigen den thesaurierten Gewinn der Unternehmen durch einen niedrigeren Steuersatz. Denn – übrigens egal, ob Kapital- oder Personengesellschaft – sie alle werden thesaurierte Gewinne künftig nur noch mit 29,8 Prozent versteuern. Das hebt den Unternehmenswert und wird mittelfristig auch höhere Ausschüttungen an die Aktionäre ermöglichen. Man muss das dynamisch betrachten. Mittelfristig wird das über eine bessere Strukturierung der Unternehmensfinanzen auch zu höheren Aktienkursen führen. Es kann ja nicht so sein, dass wir im Unternehmensbereich eine Steuerentlastung um gut neun Prozentpunkte vornehmen, die uns ins gute internationale Mittelfeld bringt, ohne dass sich das auf Ausschüttungen und Kurse auswirkt. Mittelbar profitieren auch die Anteilseigner davon.