Das Bundeskabinett hat sich heute, anders als zunächst geplant, überraschend doch nicht mit dem Jahressteuergesetz 2009 beschäftigt. Offenbar liegt das daran, dass die Einführung einer Steuerpflicht für sogenannte Streubesitzdividenden bei Unternehmen noch strittig ist. Für Fondssparer und Zertifikatefondsbesitzer heißt es daher weiter abwarten. Denn in dem Gesetz geht es auch darum, ob Fondssparer künftig von der Abgeltungssteuer verschont bleiben und wie Zertifikatefonds künftig besteuert werden.
Die Fondsbranche und viele Anleger setzen große Hoffnungen auf die Kabinettsberatung des Jahressteuergesetz 2009. Mit den Jahressteuergesetzen werden jedes Jahr Lücken im Steuerrecht geschlossen und bestehende Gesetze nachgebessert. Dieses Jahr sind die Beratungen für Anleger besonders spannend, denn diesmal soll es Änderungen bei der ab dem kommenden Jahr geltenden Abgeltungssteuer geben.
Die Unions-Fraktion hat eine anlegerfreundlichen Forderung an das Kabinett herangetragen. Sie will langlaufende Fondssparpläne von der Abgeltungssteuer ausnehmen und sie damit ähnlich behandeln wie Lebensversicherungen. Otto Bernhardt, der finanzpolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, erklärte gegenüber BÖRSE ONLNE, dass nach dem Willen der Union künftig die Kursgewinne bei allen Arten von Fondssparplänen komplett steuerfrei gestellt werden sollen.
Das soll allerdings nur unter eng definierten Bedingungen gelten: Die Sparpläne müssten mindestens zwölf Jahre lang laufen und erst ab einem Alter von 60 Jahren ausgezahlt werden. Diese Kriterien gelten bereits für Lebensversicherungen: Anleger, die älter als 60 Jahre sind und deren Lebensversicherungsvertrag länger als zwölf Jahre lang lief, müssen die Erträge der Versicherung nur mit der Hälfte des persönlichen Steuersatz versteuern – auch in Zeiten der Abgeltungssteuer.
Empfehlen