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Abgeltungssteuer Wird Altersvorsorge steuerfrei?

[10:41, 08.10.08]


Der Finanzausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch zur öffentlichen Anhörung für das Jahressteuergesetz 2009 geladen. Mehr als 60 Verbände wollen ihre Wünsche an den Gesetzgeber loswerden und Kritik am aktuellen Gesetzesentwurf anbringen. Das Jahressteuergesetz ist ein regelrechtes Aufräumgesetz, mit dem jedes Jahr Lücken im Steuerrecht gestopft werden. Das Jahressteuergesetz 2009 soll Mitte Dezember verabschiedet werden.


Für Anleger bringt das Jahressteuergesetz nach derzeitigem Stand einige Verschlechterungen. So will der Bundesrat festschreiben, dass die Steuervorteile so genannter steueroptimierter Geldmarktfonds künftig wegfallen. Diese Fonds versuchen, möglichst geringe steuerpflichtige Ausschüttungen zu erzielen und stattdessen Kursgewinne zu generieren, die nicht versteuert werden müssen. Dazu investieren sie gleichzeitig in Anleihen, die niedrige Zinsen abwerfen, und in Termingeschäfte. Diese Kombination ist der Schlüssel zur Steuerfreiheit, denn die reinvestieren Erträge aus Termingeschäften gelten bei den Finanzbehörden als Kursgewinne.

Solche Fonds gibt es schon seit Jahren, ihre steuerliche Behandlung soll nach Ansicht der Länder mit dem Jahressteuergesetz 2009 nun geändert werden. "Damit können Zinserträge - auch zukünftig - von allen Anlegern steuerfrei im Investmentfonds geparkt’ werden", warnt ein Papier des Bundesrats. Das beunruhigt die Länder offenbar auch wegen der am 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Abgeltungssteuer. Die Bundesländer befürchten durch die steuerlich begünstigten Fonds "Steuerausfälle in beträchtlicher Höhe". Auf diese Gewinne soll deshalb künftig jedes Jahr die Abgeltungssteuer fällig werden.

Renten- und steueroptimierte Geldmarktfonds werden schlechter behandelt

Der Bundesrat plant auch eine Änderung bei Erträgen von Rentenfonds. Neben den Zinserträgen sollen auch Kursgewinne bei Anleihen auf Fondsebene jedes Jahr mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Bisher mussten Kursgewinne gegebenenfalls beim Verkauf der Fondsanteile durch den Anleger deklariert werden. Bankenverbände haben sich bereits gegen beide Vorschläge des Bundesrates ausgesprochen und wollen ihre Kritik in der heutigen Anhörung wiederholen.

Positiv für Anleger ist aber eine weitere Debatte: Verbraucherschützer, die Fondsindustrie und die Union haben in den vergangenen Wochen gefordert, Altersvorsorgeverträge teilweise von der Abgeltungssteuer zu befreien. Ab Januar 2009 müssen Anleger auf fast alle Kapitaleinkünfte eine einheitliche Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent bezahlen – bisher sind nur die staatlich geförderte Altersvorsorge mit Riester und Rürup sowie Kapital bildende Lebensversicherungen davon ausgenommen. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass die Erträge aus Lebensversicherungen nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen.

Günstige Regeln sollen für alle Altersvorsorge-Sparformen gelten

Eduard Oswald, CSU-Abgeordneter und Vorsitzender des Finanzausschusses, hat jetzt dafür plädiert, lang laufende Fondssparpläne für die Altersvorsorge steuerlich den Lebensversicherungen gleichzustellen. Die Bedingungen dafür würden lauten: Die Sparpläne müssten mindestens 12 Jahre laufen und dürften erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Der Fondsverband BVI setzt sich bereits seit Längerem für eine solche Regelung ein.

Auch Verbraucherschützer haben sich jetzt der  Allianz für eine ermäßigte Besteuerung der Altersvorsorge angeschlossen: "Die günstigen Steuerregeln für Kapitallebensversicherungen müssen auch für alle sonstigen Sparformen der Altersvorsorge, wie etwa Bank- und Fondsparpläne gelten", sagte Dorothea Mohn, Referentin für Altersvorsorge beim Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Dachverband der Verbraucherzentralen. Ob diese Forderungen tatsächlich mit dem Jahressteuergesetz erfüllt werden, ist allerdings noch völlig unklar.



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