Wer keine Miete mehr zahlen muss, reduziert seine Lebenshaltungskosten. Die selbst genutzte Wohnimmobilie ist deshalb ein sinnvoller Teil der Altersvorsorge und soll gefördert werden, heißt es beim Bundesfinanzministerium. Riester-Sparer können ihr eingezahltes Geld daher künftig auch für den Kauf einer Immobilie nutzen.
Dazu hat das Bundesfinanzministerium nun den neuen Referentenentwurf für das „Gesetz über die verbesserte Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge“ vorgelegt. Anstelle von „Wohn-Riester“ ist nun nach der offiziellen Sprachfindung vom „Eigenheimrentengesetz“ die Rede, kurz ERG. Die Regelungen sehen konkret vor, dass die Riester-Förderung auch für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien gelten soll. Das heißt: Mit den Riester-Zulagen wird der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt. So kann bei laufenden Riester-Verträgen die angesparte Summe als Eigenkapital zum Kauf einer Immobilie herangezogen werden.
Bausparkassen können geförderte Produkte anbieten
Darüber hinaus gehören Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbst genutzten Immobilien und Genossenschaftsanteilen künftig ebenfalls zu den begünstigten Anlageprodukten. Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften können damit geförderte Altersvorsorgeprodukte anbieten. Dadurch erweitert sich die Produktpalette. Bislang gibt es nur geförderte Rentenversicherungen sowie Bank- oder Fondssparpläne.
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