Banken jenseits der Landesgrenze kassieren teilweise Quellensteuer. Die ist jetzt auf 35 Prozent gestiegen - und liegt damit höher als die Abgeltungsteuer.
Mit dem in dieser Woche zwischen der Bundesregierung und der Schweiz erzielten Abkommen zur Legalisierung undeklarierter Vermögen ist die Besteuerung deutscher Anlagen im Ausland wieder in den Blickpunkt gerückt. Geregelt wird sie durch die seit 2005 gültige EU-Zinsrichtlinie, nach der 25 EU-Staaten und viele Drittländer im Ausland erzielte Zinsen ans heimische Finanzamt des Anlegers melden.
Österreich und Luxemburg sowie eingebundene Drittstaaten und Steueroasen in Übersee erheben eine Quellensteuer, was im Unterschied zu den Mitteilungen anonym erfolgt. Doch dieser Vorteil bringt nicht mehr viel, denn seit dem 1. Juli 2011 werden 35 Prozent fällig, deutlich mehr als der heimischen Abgeltungssatz. Werden Anleger nicht aktiv, sinkt die Nettorendite.
Eine Erstattung der zehnprozentigen Differenz erfolgt über das heimische Finanzamt, dem die Einnahmen deklariert werden müssen. Letzteres ist Pflicht, da die Zinsen noch nicht der deutschen Abgeltungsteuer unterlagen. Der entsprechende Eintrag befindet sich auf der Anlage KAP. Keine Arbeit haben Anleger in der Schweiz. Im Rahmen der neuen Amnestie sinkt der EU-Steuersatz auf den Abgeltungstarif, damit Anleger anonym bleiben können.
Für andere Länder gibt es einen einfacheren Weg: Anleger können den Einbehalt ganz vermeiden und der Auslandsbank den Versand von Kontrollmaterial erlauben. Dann werden alle Erträge brutto ausbezahlt und einmal pro Jahr der deutsche Fiskus über die Gesamthöhe informiert. Die anschließende Angabe in der Einkommensteuererklärung hat ohnehin zu erfolgen. Die Meldungen landen auf dem Tisch des zuständigen Sachbearbeiters. Der prüft, ob sich die Daten mit dem Inhalt der Steuererklärung decken. Verschwiegene Auslandskonten mit nur 1 Euro Festgeldzinsen fallen sofort auf.
Allerdings sind derzeit für viele Kapitalprodukte weder Quellensteuer noch Kontrollmitteilungen relevant, etwa für Aktien, Zertifikate, Optionsscheine und Versicherungen. Aber das ändert sich. So trocknet das Schlupfloch der vor März 2001 emittierten sogenannten Grandfathering-Anleihen ohne Kontrolle aus. Diese Papiere werden nach und nach fällig, für Ersatzinvestitionen im Rentenbereich gibt es keine Ausnahmeregelung mehr.
Zudem strebt die EU-Kommission an, Hongkong, Singapur und Macao einzubinden. Insbesondere Schweizer Banken überweisen die Erträge ihrer Auslandskundschaft gern zu Tochtergesellschaften in diesen Staaten, um die Quellensteuer zu umgehen. Gestrichen werden sollen weitere Ausnahmen, insbesondere für Stiftungen, Trusts und Vermögen im Versicherungsmantel sieht die EU Handlungsbedarf.
Zwei Wege
Offen: Kontrollmitteilungen an den deutschen Fiskus versenden alle EU-Staaten außer Österreich und Luxemburg; ebenso die Kaimaninseln, Gibraltar, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Réunion, Anguilla und Aruba.
Anonym: Quellensteuer behalten ein: Österreich, Luxemburg, die Schweiz, Liechtenstein, die Kanalinseln, Andorra, Monaco, Niederländische Antillen, San Marino, Britische Jungferninseln.
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