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Bankhaus Reithinger Neue Hoffnung für Reithinger-Geschädigte

[15:40, 20.06.07]


Anleger, die einen Kredit zur Finanzierung ihrer Beteiligungen an der "Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co." (DBVI), und anderen Unternehmen aufgenommen haben, können hoffen: Die Zeichen stehen gut, dass ein Urteil des BGH diese Darlehensverträge für unwirksam erklärt. Daher sollten betroffene Anleger jetzt noch ihre Forderungen gegen die insolvente Privatbank anmelden. Nur so haben sie gegebenenfalls Anspruch darauf, dass ein Teil des entstandenen Schadens im Insolvenzverfahren beglichen wird.


Das gilt auch für Anleger, die sich per Darlehen an der "Deutschlandfonds KG", der "2. Deutschlandfonds KG", der "Ancon GmbH & Co.", der "Europapark KG" sowie der "Beamten-Selbsthilfe in Bayern & Co." beteiligt hatten.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte bereits im Dezember 2004 entschieden, dass derartige Darlehensverträge - bei denen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einem Treuhandauftrag bevollmächtigt wurde, für einen Anleger eine Beteiligung an einer Fondsgesellschaft herbeizuführen - unwirksam seien (Az.: 9 U 94/03). Nun liegt der Fall bei Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) zur Entscheidung. "Es spricht jedoch einiges dafür, dass der BGH die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigen wird", lautet die Einschätzung der Rechtsanwaltskanzlei Scharl Schenk Scheuffler, die Anleger vertritt.

Im Falle eines anlegerfreundlichen BGH-Urteils haben Geschädigte die Möglichkeit, ihre Forderungen in die Insolvenztabelle eintragen zu lassen. Dazu raten die Anwälte. Denn durch die Einlagensicherungs-Einrichtung der Deutschen Banken haben die Geprellten keine Zahlungen zu erwarten. An diese Einrichtung war die Privatbank Reithinger GmbH & Co. nicht angeschlossen. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen ist verlängert worden und läuft jetzt erst am 11. November 2007 aus.

© 2007 boerse-online.de

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