Stellt sich ein von der Bank empfohlenes Investment als Flopp heraus, mündet das oft in Rechtstreitigkeiten. Juristen geben Tipps wie sich Anleger im Beratungsgespräch verhalten sollten.

Anlegeranwälte verdienen Geld, sobald Investoren welches verloren haben. Darum müssten sie sich eigentlich schon aus Geschäftsinteresse mit Tipps für Privatanleger zurückhalten. Trotzdem geben sie in der FTD-Umfrage bereitwillig Auskunft. Denn eines ist sicher: Ihr Rat hilft zwar, künftige Flops zu vermeiden, gescheiterte Investments und Beratungsfehler wird es aber immer geben.
Ein einfacher Leitsatz bewahre vor überzogenen Renditeversprechen, sagt Franz Braun von der Kanzlei CLLB: „Was zu schön ist, um wahr zu sein, ist nicht wahr.“ Viel gewonnen ist auch mit dem Tipp des Siegburger Juristen Hartmut Göddecke: Finger weg von unverständlichen Produkten. „Bei meinem Auto weiß ich zwar auch nicht, wie es im Detail funktioniert, aber das wurde in vielen Crashtests geprüft. Für Finanzprodukte gibt es das nicht“, sagt er. „Ich habe in die Autobranche mehr Vertrauen als in die Finanzindustrie.“
Der Münchener Anwalt Peter Mattil rät, ein Anlageprodukt niemals sofort nach einem Beratungsgespräch zu zeichnen, sondern in aller Ruhe mit mindestens einer anderen Person über das Investment zu sprechen. Außerdem: „Wenn der Berater zum Beispiel verspricht: Diese Anlage ist sicher’, soll er diese Aussage schriftlich festhalten und unterschreiben – so hat man etwas in der Hand, wenn doch etwas schiefgeht.“ Aus dem gleichen Grund rät KWAG-Gründer Jens-Peter Gieschen, zu Beratungsgesprächen einen Zeugen mitzunehmen.
Can Ansay aus Hamburg empfiehlt, nur Emittenten und Fondsgesellschaften mit Sitz in Deutschland oder zumindest der Europäischen Union zu wählen. So ließen sich mögliche Schadensersatzansprüche leichter durchsetzen. Außerdem rät er, unabhängige Berater zu konsultieren, die sich ihre Arbeit vom Anleger bezahlen lassen – und dafür auf Provisionen der Produktanbieter verzichten.
Nicht ganz einig sind sich die Anwälte bei der Frage, welche Anlageklassen für Privatinvestoren überhaupt infrage kommen. Zertifikate sehen die meisten sehr kritisch. Ansay, der viele Lehman-Opfer vertritt, bezeichnet sie als „organisiertes Glücksspiel“. Andere räumen ein, dass zumindest kapitalgarantierte Papiere für manche Anleger geeignet seien – vorausgesetzt natürlich, eine weitere Pleite eines Zertifikateemittenten bleibt aus.
Auch geschlossene Fonds, die in den vergangenen Jahren für viele negative Schlagzeilen sorgten, stoßen auf geteiltes Echo. Mattil würde niemandem zu einer solchen Beteiligung raten. „Diese Investments kommen nur für Anleger infrage, die sich intensiv mit dem Fondsobjekt beschäftigen – das machen die wenigsten Privatleute“, sagt er. Der Berliner Jurist Wolfgang Schirp dagegen bezeichnet geschlossene Fonds als „vergleichsweise ehrliche Produkte“. Anleger könnten anhand des Prospekts genau studieren, auf was sie sich einlassen.
Am drastischsten formuliert es der Düsseldorfer Anwalt Jens Graf: „Außer Festgeld und Bundesanleihen sollten Privatanleger nichts anfassen – Zertifikate und Fonds nicht mal mit der Kneifzange. Zu groß ist die Gebühren- und Provisionsschneiderei der Banken.“ Doch auch er nennt lohnende Investments: etwa die eigenen Kinder und das eigene Unternehmen.
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