Das zeigt eine Umfrage des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) unter seinen Mitgliedsunternehmen. „Rund 85 Prozent der Befragten geben an, dass das Protokoll den Kunden bei der Anlageentscheidung nicht wirklich unterstützt“, sagt VuV-Vorstandsvorsitzender Günter Schlösser. Jeder Dritte sehe es zudem als zusätzliche Bürokratie an.
Bei Beratungsmandaten sind auch die unabhängigen Vermögensverwalter gesetzlich dazu verpflichtet, die Kundengespräche zu einzelnen Anlageempfehlungen zu protokollieren. Damit soll Anlegern ein Beweismittel für etwaige Schadensersatzansprüche an die Hand gegeben und der Verbraucherschutz erhöht werden. Bei Vermögensverwaltungsmandaten entfällt das Protokoll – der Depotmanager hat den Auftrag, das Portfolio nach bestimmten Vorgaben zu verwalten, ohne den Kunden zu fragen. Der VuV vertritt fast 200 der bundesweit etwa 500 bankenunabhängigen Vermögensverwalter. Die Mitgliedsunternehmen verwalten mehr als 50 Mrd. Euro.
„Die Beratungsprotokolle sind gut gemeint, haben aber unbeabsichtigte Konsequenzen“, sagt VuV-Justiziar Nero Knapp. „So nimmt die Kommunikation mit dem Kunden in vielen Fällen nicht etwa zu, sondern sogar ab.“ Als Beispiel nennt er eine 78-jährige Anlegerin aus Karlsruhe, die von einem Frankfurter Institut beraten wird. Die Dame wolle auch bei einzelnen Aktien mitbestimmen, was in ihrem Depot passiere, darum habe sie kein Vermögensverwaltungsmandat erteilt. „20 Jahre hat diese Kundenbeziehung per Telefon funktioniert“, sagt Knapp. „Jetzt geht das nicht mehr, weil jedes Telefonat protokolliert und per Post verschickt werden müsste, damit die Kundin es gegenzeichnet.“
Der VuV will beim Verbraucherschutzministerium erreichen, dass die Gesetzesmaßnahme angepasst und eine Überregulierung vermieden wird. „Wir haben schon immer so beraten, wie sich das die Politik nun wünscht“, sagt Schlösser.
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