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Commerzbank Urteil gegen hohe Zusatzgebühren

[13:41, 25.08.10]


Im Streit um hohe Zusatzgebühren hat die  Commerzbank zum zweiten Mal vor Gericht verloren. Die Bank hatte Kunden, die einen Dispokredit überzogen haben, für jeden zusätzlichen Auftrag fünf Euro in Rechnung gestellt.


Die  Commerzbank darf nicht zusätzlich fünf Euro kassieren, wenn ein Kunde seinen Dispokredit überzogen hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt auf eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg. Nach Angaben eines Sprechers der Bank wurde die Gebühr erhoben, wenn die Überweisung den Betrag von 100 Euro überstieg. Da eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen wurde, hat die  Commerzbank nach eigenen Angaben dagegen eine entsprechende Beschwerde eingelegt (Az. 23 U 157/09). Das Landgericht Frankfurt hatte bereits im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass die Klausel unangemessen und rechtswidrig ist.

Wer den eingeräumten Dispositionskredit überzieht, bekommt nach Beobachtung der Verbraucherzentrale zumeist nicht sofort eine Kreditkündigung. Vielmehr werde eine weitere Überziehung "geduldet". Der Zinssatz für diese Überziehung sei besonders hoch, bei der  Commerzbank liege er zurzeit bei 18,74 Prozent pro Jahr und damit im Spitzenfeld. Das Geldhaus habe darüber hinaus aber noch fünf Euro pro Überweisung erhoben.

Nach Ansicht von Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, betrachtet die Bank jene Kunden, die ihr Dispolimit überziehen, als besonders wackelig. Sie müssten deshalb mehr bezahlen. "Wir nennen es unerträglich und sozial diskriminierend, wenn vermeintlich Ärmere noch einmal extra zur Kasse gebeten werden", erklärte Hörmann. Ein höheres Risiko sei bereits durch höhere Zinsen abgegolten. Daher sei die Klausel unangemessen und rechtswidrig. Der Banksprecher erklärte, man berechne die Gebühr lediglich für Ausführung eines Kundenauftrags, weshalb die Zusatzgebühr aus Sicht des Instituts rechtens sei.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, die fünf Euro zurückzufordern. Dies sei rückwirkend für drei Jahre möglich, hieß es in der Mitteilung. Die Verbraucherzentrale Bremen hatte der  Commerzbank wegen der Überziehungsgebühren vor einigen Wochen die Negativ-Auszeichnung „Goldene Nase“ verliehen – „als Preis für eine besonders dreiste Geldschneiderei zu Lasten von Verbrauchern“, wie es in der Begründung hieß.



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