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EC-Karten "Ohrfeige" für Bankkunden

[16:30, 08.02.08]

Seite 1 | 2

Es ist ein Horrorszenario schlechthin: Erst wird die EC-Karte gestohlen und dann das Konto abgeräumt. Wer nun auf Hilfe seiner Bank vertraut, wird oft herb enttäuscht. Denn der Kunde muss den Kartenmissbrauch beweisen. Ein untragbare Situation meinen Verbraucherschützer.


„Es gleicht einer Ohrfeige“, kommentiert Christina Beck vom Bundesverband der Verbraucherzentralen das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 23 U 38/05) in Sachen Kartenbetrug. Die Richter hatten entschieden, dass Bankkunden, denen die EC-Karte gestohlen und anschließend das Konto leergeräumt wird, für den Schaden selbst geradestehen müssen. Es sei denn, sie können beweisen, dass die Diebe keine Möglichkeit hatten, an die Geheimzahl heranzukommen.

Dieser so genannte Anscheinsbeweis ist denkbar schwer: Immer wenn mit der Pin-Nummer abgehoben wird, nimmt die Bank an, dass dies rechtmäßig geschehen ist. Schließlich hat der Kunde auf seine Geheimzahl zu achten und sich selbst vor Missbrauch zu schützen. „Wenn der Kunde also nicht beweisen kann, dass der Geldautomat oder das EC-Terminal defekt war, hat er fahrlässig gehandelt und folglich keinen Anspruch auf Schadensersatz“, erklärt die Finanzexpertin Beck. Dass die Gerichte in solchen Fällen zugunsten der Anleger entscheiden, hält sie für wenig wahrscheinlich. Sie hofft auf die 2007 von der EU beschlossene Zahlungsdiensterichtlinie, die den Anscheinsbeweis nicht mehr zulässt. „Mit etwas Glück wird Richtlinie noch in diesem Jahr in Deutschland umgesetzt“.

Weniger hoffnungsvoll sind Becks Kollegen in Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich inzwischen Ruf eines Kompetenzzentrums in Sachen Kartenmissbrauch erworben. Neben dem aktuell verlorenen Prozess in Frankfurt klagen die Verbraucherschützer in drei weiteren Prozessen. Auch hier stehen die Chancen schlecht, und der Gang zum Bundesgerichtshof blieb den Düsseldorfern bislang verwehrt. Revision nicht möglich, sprachen die Richter.

Thomas Bieler, Leiter der Abteilung Finanzdienstleistung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, beziffert die Zahl der bei ihm aufgelaufenen Fälle auf mehr als 1500; darunter seien sogar auch Bankangestellte. „Die handeln sicher nicht fahrlässig“, sagt er. Bieler und seine Kollegen kritisieren vor allem die Gutachter bei den einzelnen Prozessen. „Die Expertisen sind nur auf Basis der Informationen aus der Kreditwirtschaft entstanden.“ Bislang habe noch kein unabhängiger Beobachter in die Blackbox „Kartensicherheit“ hineingeschaut. Bieler fordert daher eine Umkehr der Beweislast. „Die Bank muss beweisen, das ihr System sicher ist, alles andere ist weltfremd.“


 

© 2008 boerse-online.de

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