Die rund 30.000 deutschen Geschädigten der Kaupthing-Bank-Pleite sollten sich jetzt nicht auf der Zusage von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ausruhen, dass sie ihr Geld zurückbekommen. Wer seine Ansprüche nicht formal korrekt bei der isländischen Entschädigungseinrichtung anmeldet, läuft Gefahr, sein Geld nicht wiederzusehen.
Die Kaupthing-Geschädigten sollten dafür ihre Ansprüche bis 30. Dezember 2008 bei der isländischen Entschädigungseinrichtung auf dem englischsprachigen einseitigen Formular angemeldet haben.
Hier geht es zur entsprechenden Website.
Darauf weist der Bremer Rechtsanwalt Wilhelm Segelken von der Kanzlei Robert, Kampas, Segelken hin, die selbst rund 320 Kaupthing-Geschädigte vertritt.
Eine deutsche Übersetzung des Formulars hält BÖRSE ONLINE für Sie bereit.
Die Frist endet Silvester
Bislang sind nach Informationen von Segelken bei der isländischen Entschädigungseinrichtung jedoch nur rund 20.000 deutsche Anträge von gut 30.000 eingetroffen. Denn viele Anleger seien offenbar der Ansicht, der Antrag habe keine rechtliche Bedeutung. Dem sei aber wohl nicht so. Wer die Frist 30.12.2008 verpasst, läuft nach Meinung von Segelken Gefahr, sein Geld nicht wiederzusehen.
Ende November war bekannt geworden, dass die Bundesrepublik Deutschland dem isländischen Einlagensicherungsfonds einen Kredit in Höhe der 308 Millionen Euro gewährt. Das entspricht der Summe, die die rund 30.000 deutschen Kunden bei der Bank überwiegend auf hoch verzinsten Tagesgeldkonten angelegt hatten. Der isländische Feuerwehrfonds werde dann das Geld an die Kunden auszahlen.
Bis zur tatsächlichen Auszahlung der Gelder wird es aber wohl noch einige Zeit dauern. Rechtsanwalt Segelken rechnet damit im Januar oder Februar.
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