Panne einer Rechtsanwaltskanzlei: Das Beratungshaftungsurteil gegen die Citibank vor dem Amtsgericht Leipzig bezog sich nicht auf eine Falschberatung bei Lehman-Zertifikaten.
Gestern hatten wir gemeldet, es habe in den vergangenen Tagen zwei gegenläufige Urteile in Sachen Beratungshaftung bei Zertifikaten des pleite gegangenen Bankhauses
Lehman Brothers gegeben. Wie sich heute herausstellte, ist der Kanzlei Göddecke, gestern bei einer Erfolgsmeldung leider ein Fehler unterlaufen. Fäschlicherweise hatte die Siegburger Kanzlei gestern bekannt gegeben, dass die Citibank Leipzig einem Anleger ein Lehman-Zertifikat verkauft hatte und dafür vom Amtsgericht Leipzig zu Schadensersatz verurteilt worden war. Tatsächlich handelte es sich bei dem von der Citibank empfohlenen Finanzprodukt jedoch nicht um ein Zertifikat des inzwischen insolventen Bankhauses
Lehman Brothers, sondern von einem anderen Emittenten.
Damit gibt es derzeit nur ein Urteil in Sachen Anlageberatungshaftung bei Lehman-Zertifikaten. Ein Rentner-Ehepaar aus Bad Soden, dass im Dezember 2006 rund 12.000 Euro in Lehman-Zertifikate investiert und die Frankfurter Sparkasse auf Falschberatung verklagt hatte, verlor vor dem Landgericht Frankfurt. Das Gericht war der Meinung, dass zum Zeitpunkt des Zertifikate-Verkaufs die Pleite von
Lehman Brothers nicht absehbar gewesen sei. Im Jahr 2006 habe nicht mit der Finanzkrise gerechnet werden können. Bei
Lehman Brothers habe es sich um eine "renommierte Investmentbank" gehandelt. Ein "hervorgehobener" Hinweis auf einen Totalverlust sei nicht notwendig gewesen. In den Verkaufsunterlagen sei über diese Möglichkeit ausreichend informiert worden.
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