Die BaFin hat bei der insolventen Noa Bank den Entschädigungsfall festgestellt. Für einige Kunden, eine schlechte Nachricht. Ihre Einlagen sind nur bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 50.000 Euro pro Kunde gesichert. Die Einlagengarantie des Bundes gilt nicht.
Nun ist es amtlich, die Kunden der selbsternannten Nachhaltigkeitsbank sollen entschädigt werden. Es gilt die gesetzliche Einlagensicherung von maximal 50.000 Euro. Beträge darüber müssen wohl aus der Insolvenzmasse der Bank ersetzt werden. Denn die Einlagengarantie des Bundes, der sogenannte Merkel-Schirm, soll nicht gelten. Das stellte das Bundesfinanzministerium (BMF) gegenüber BÖRSE ONLINE klar.
Die Bundesregierung hatte den Merkel-Schirm infolge der Lehman-Pleite im Oktober 2008 aufgespannt. Er sollte unbeschränkte Einlagensicherheit gewähren und das Vertrauen in das Banksystem wiederherstellen. Bei der Noa Bank handele es sich aber nicht um eine Pleite, die im Zusammenhang mit der Finanzkrise stehe. Daher fielen die Einlagen nicht unter die Garantie der Regierung; schließlich sei die Bank erst im November 2009 an den Start gegangen, so das BMF.
Die Noa Bank hatte Ende 2009 mit der Banklizenz einer bereits vor Jahren geschlossenen Privatbank ihre Tore im Internet geöffnet. Bankgründer François Jozic versprach hohe Tagesgeldzinsen von 2,2 Prozent und einen vollständigen Verzicht auf Spekulationsgeschäfte. Und die Kunden sollten die Wahl haben können, ob ihr Geld als Kredit an ökologische, soziale oder kulturelle Einrichtungen ausgereicht wird.
Jozic traf damit den Nerv vieler, die durch die Finanzkrise von ihrer Bank enttäuscht waren und nun auf Transparenz setzen wollten, ohne auf Zinsen zu verzichten. Binnen einem halben Jahr hatten rund 15 000 Menschen der Bank knapp 300 Mio. Euro anvertraut. Doch nur ein Bruchteil der Summe konnte als Kredite ausgeliehen werden, der Rest schlummerte niedrig verzinst auf Konten anderer Banken oder der Bundesbank.
Bereits Ende Juni hatte die Finanzaufsicht der Bank das Einlagen- und Kreditgeschäft wegen zu niedrigen Eigenkapitals verboten. Am 18. August folgte das Moratorium, nun ist der Entschädigungsfall eingetreten. Die Bank wird nun abgewickelt. Wie lang sich das Verfahren hinziehen wird, ist unklar. Einige Anleger, die mehr als 50.000 Euro bei der Bank angelegt hatten, wollen klagen.
Empfehlen