Es dauert zwar noch etwas, aber die Entscheidung ist gefallen. Ab Februar 2014 wird die bisherige deutsche Bankleitzahl und auch die europäische Bankleitzahl durch die IBAN ersetzt.
Bürger und Firmen in der EU müssen
ab Februar 2014 die neue internationale
Kontonummer verwenden – die
22-stellige IBAN. Darauf einigten
sich Unterhändler von Europäischem
Parlament, Mitgliedsstaaten und EUKommission.
Dafür fällt dann die
bisherige deutsche Bankleitzahl und
auch die europäische Bankleitzahl
BIC weg. Das jeweilige Land der Bank
und die Nummer des Geldinstituts
sind in der IBAN enthalten.
Ziel ist eine Vereinfachung des
Zahlungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.
Durch die Vollendung des einheitlichen
europäischen Zahlungsraums
(Sepa) könnten Firmen, Banken
und Haushalte binnen sechs Jahren
über 120 Mrd. Euro sparen, erklärte
das Europäische Parlament.
Ähnliche Zahlen hatte schon die Europäische
Zentralbank genannt.

In Deutschland hatte es lange
Bedenken gegen Sepa gegeben. Während
Nachbarländer wie Frankreich
und Belgien längst für alle Konten die
IBAN nutzen, hielten die deutschen
Banken an der gewohnten Kombination
aus Kontonummer und achtstelliger
Bankleitzahl fest. Nur bei grenzüberschreitenden
Geschäften wird die
IBAN bereits benutzt. Deutsche Unterhändler
setzten durch, dass deutsche
Bankkunden ihre alten Kontonummern
bis 2016 benutzen dürfen,
wenn die Banken im Zahlungsverkehr
für eine automatische Umstellung
sorgen. „Dank dieser Umrechnungshilfen
verliert die IBAN den vermeintlichen
Schrecken“, sagte der SPDEuropaabgeordnete
Udo Bullmann.
Erhalten bleibt auch das deutsche
Lastschriftverfahren. Zu Beginn der
Verhandlungen war befürchtet worden,
dass alle geltenden Genehmigungen
automatischer Lastschriften neu
erteilt werden müssten. Nun bleibt
aber das jederzeitige Rückrufrecht für
Abbuchungen, deshalb müssen nicht
für Millionen von Verträgen neue Unterschriften
eingeholt werden. „Ein
Chaos bei der Umstellung bleibt uns
erspart“, sagte der Grünen-Abgeordnete
Sven Giegold. Der gefundene
Kompromiss bringe einen effektiven
Euro-Zahlungsverkehrsraum mit
starkem Verbraucherschutz. Die in
Deutschland üblichen elektronischen
Lastschriften werden laut Giegold
europaweit einsatzfähig. Sie ermöglichen
dem Einzelhandel eine geringere
Abhängigkeit von den Kreditkartenbetreibern
und den Zahlungskarten
der Banken. Den Banken ist das Lastschriftverfahren
mit Unterschrift an
der Ladenkasse wegen der geringen
Gebühren ein Dorn im Auge.
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