Von Brigitte Watermann
Die seit Jahresbeginn von den Banken zur Dokumentation ihrer Anlageberatung eingesetzten Protokolle sind zum Teil nicht verbraucherfreundlich. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW).
Demnach erfüllen drei von 14 untersuchten Protokollvorlagen von Privat- und Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen nicht die seit Januar geltenden formalen Mindestanforderungen. „Das ist enttäuschend", kommentierte Klaus Müller, Vorstand der VZ NRW, das Ergebnis. „Wir haben erwartet, dass die Banken die gesetzlichen Vorgaben besser erfüllen." „Die betroffenen Banken müssen hier nachbessern“, kommentierte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner die Ergebnisse.
Seit Jahresanfang müssen Banken über Beratungsgespräche mit Privatkunden zu Wertpapieren ein Protokoll erstellen und es ihren Kunden aushändigen. Damit soll die Qualität der Anlageberatung in Deutschland erhöht werden. Kunden sollen Falschberatungen leichter beweisen können. Allerdings glaubt nach einer Umfrage von Steria Mummert Consulting die Hälfte der Deutschen nicht daran, dass sich durch die Protokolle die Lage bessert. Noch deutlicher das Votum der BÖRSE ONLINE-Leser. In einer Umfrage auf boerse-online.de zweifeln mehr als 90 Prozent an der Verbraucherfreundlichkeit der Protokolle.
Die VZ NRW kritisieret mehrere Punkte. Besonders gravierend: Einige Banken verlangen eine Unterschrift des Kunden unter das Protokoll, er soll damit explizit dessen Richtigkeit bestätigen. Per Gesetz ist das gerade nicht vorgesehen. Denn die Unterschrift des Verbrauchers verschlechtert seine Chancen in einem eventuellen Streit mit seiner Bank.
Negativ fiel außerdem auf, dass es bei manchen Banken im Laufe der Beratung sehr einfach ist, die einmal gewählte Risikoeinstufung des Kunden abzuändern –wie es eben gerade zum angepriesenen Produkt passt. Diese Regelung gilt als sehr missbrauchsanfällig. Beim Vertrieb von Lehman-Zertifikaten an unerfahrene Anleger gab es in der Vergangenheit ähnliches zu beobachten. Damals gab es zwar noch keine Protokollpflicht, wohl aber bankinterne Beratungsdokumentationen.
Ein weiterer Punkt: Bei der erforderlichen Begründung der Anlageempfehlung verschanzen sich einige Institute hinter vage formulierten Textbausteinen oder Standardfloskeln. „Die Kunden haben individuelle Wünsche und Bedürfnisse. Ob dies im Protokoll durch allgemeine Textbausteine abgedeckt werden kann, ist fraglich", sagte Ministerin Aigner. Immerhin: In einigen Protokollvorlagen finden sich detaillierte Hinweise auf die Kosten des Produkts. Manche Banken gehen hier über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.
Die VZ NRW fordert weitergehende gesetzliche Regelungen für die Ausgestaltungen der Beratungsprotokolle. Sie sollten verbraucherfreundlicher gestaltet und vereinheitlicht werden. Viele Banken lehnen das jedoch ab – und verweisen darauf, dass sie sich über ein gutes Protokoll ja auch von ihren Wettbewerbern differenzieren können.




Diesen Artikel bookmarken bei...