Von Markus Hinterberger
Die nächste Pleite für die Hamburger Sparkasse. An diesem Mittwoch hat das Hamburger Landgericht einer weiteren Lehman-Geschädigten Schadensersatz zugesprochen.
Die Bank hatte einer Frau Zertifikate der im vergangenen September untergegangenen US-Investmentbank
Lehman Brothers im Wert von 10.000 Euro verkauft. Jedoch versäumte es die Bank, die Kundin über die Marge beim Verkauf aufzuklären. Die heute 61-Jährige hätte so nicht beurteilen können, ob die Bank kundenorientiert handle oder auf ihren eigenen Gewinn achte. Nach Ansicht der Richter genüge dieser Umstand, um die Bank zum Schadensersatz zu verurteilen.
Bereits in der vergangenen Woche hatte ein Hamburger Rentner gegen die Haspa vor dem Hamburger Landgericht gesiegt. Auch in diesem Fall hatte der Richter auf die verschwiegene Marge verwiesen. Die Haspa will in beiden Fällen Berufung einlegen. „Das Gericht hatte in beiden Urteilen neue Beratungspflichten geschaffen, die es zum Zeitpunkt des Verkaufes noch nicht gegeben hat“, sagte eine Sprecherin der Bank gegenüber BÖRSE ONLINE.
Anlegeranwalt Ulrich Husack sieht sich durch das zweite Urteil bestätigt, dass die jüngste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Kick-Backs, den Provisionen, die Banken beim Verkauf von Produkten einstreichen, auch auf verschwiegene Margen anwendbar seien. Das Landgericht Potsdam hatte ebenfalls in der vergangenen Woche die
Postbank zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt. Die Brandenburger Richter begründeten ihr Urteil (Az.: 8 O 61/09), dass die Bank nicht auf die fehlende Einlagensicherung für Zertifikate hingewiesen hatte. Zudem habe das Finanzhaus nicht vor einer möglichen Pleite des Zertifikateemittenten gewarnt.


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