Von Markus Hinterberger
Seitdem die
UBS mit Regierungserlaubnis Bankdaten an die US-Steuerbehörden weitergegeben hat, ist die Schweiz unter Druck. Eine Nation diskutiert, wie man mit dem Ausland in Steuerfragen kooperieren will.

Weißes Kreuz auf rotem Grund, lange Zeit ein Zeichen für diskrete Banken. Fragt sich, wie lange noch?
Die Zeit drängt, am 2. April treffen sich in London die Regierungschefs der OECD-Staaten. Bei diesem Treffen soll unter anderem eine schwarze Liste der Staaten veröffentlicht werden, die in Steuerfragen wenig oder gar nicht kooperieren. Besonders im Blickpunkt der deutschen Steuerbehörden und des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück steht die Schweiz. Derzeit kooperieren die Eidgenossen nur bei Geldwäscherei und Steuerbetrug. Steuerhinterziehung, also das Nichtangeben von Einkünften ist in der Schweiz ein Kavaliersdelikt und folglich nicht auskunftsfähig – zumindest bislang nicht.
Erstmals diskutiert man in der Schweiz quer durch die politischen Lager über die weitere Marschroute. So forderte Christian Levrat, Präsident der traditionell Bankgeheimnis-kritischen Sozialdemokraten, man möge einmalige Steuerhinterziehung tolerieren, aber bei notorischen Moglern kooperieren. Ähnlich klingt es bei der Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf, die Amtshilfe im Fall „grober“ Steuerhinterziehung für möglich hält. Einzig die nationalkonservative Schweizerische Volkspartei SVP will am Bankgeheimnis festhalten und es in die Verfassung hineinschreiben lassen. Das Bundesverwaltungsgericht, in der Schweiz die letzte Instanz in Steuerstrafsachen, ließ in einem Urteil vergangene Woche verlauten: „Der Begriff des Steuerbetrugs ist weit zu fassen.“
Fraglich, ob Kundendaten auch zukünftig geschützt sind
Alain Bichsel von der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, die den Datenaustausch mit der
UBS genehmigt hat, will von einem Dammbruch und ähnlichen Metaphern nichts wissen: „Wir leisten jedes Jahr tausendfach Amtshilfe.“ Im Falle der
UBS hätten die USA mit ihrer Drohkulisse für Verstimmungen gesorgt. Thomas Sutter von der Schweizer Bankiervereinigung beschwichtigt ausländische Anleger: „Solange sich ein Kunde nichts zuschulden kommen lässt, sind seine Daten sicher.“ Um welches Recht es sich hierbei handelt, lässt er offen.
Spätestens seit diesem Richterspruch sehen Experten wie Markus Miller nicht nur das Schweizer Bankgeheimnis in Gefahr. „Der Verlust des Bankgeheimnisses wäre für die Schweizer Volkswirtschaft eine Katastrophe“, sagt der ehemalige Vermögensverwalter, der sich auf Auswanderungsfragen spezialisiert hat. Internationale und auch Schweizer Medien sprechen von einem „Dammbruch“ oder bedienen ähnlich apokalyptische Metaphern.

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