Fonds

Milliardenschwerer Immobilienfonds CS Euroreal bleibt dicht

[10:43, 11.05.11]


Die Kapital­anlage­gesellschaft  Credit Suisse Asset Management verlängerte die Rücknahme­aussetzung am Mittwoch formal um bis zu weitere zwölf Monate. Bereits vor wenigen Tagen kamen ähnliche Nachrichten zum SEB ImmoInvest.


Die derzeitige Bruttoliquidität von 16,8 Prozent reiche nicht aus, um alle potenziellen Rückgabewünsche bedienen zu können, erklärte die Gesellschaft. Der Fonds arbeite aber an einer Reihe von Immobilienverkäufen, um die Liquidität auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen. Ziel sei es, die Rücknahme von Anteilscheinen im vierten Quartal wieder aufzunehmen.

Der CS Euroreal schließt sich damit dem großen Wettbewerber SEB ImmoInvest an. Seit einigen Tagen steht fest, dass auch dieser Fonds dichtbleibt. Er hatte zuletzt eine ähnliche Liquiditätsquote. Das Management des SEB ImmoInvest stellte die Wiederöffnung des Fonds im weiteren Jahresverlauf in Aussicht.

Der CS Euroreal und der SEB ImmoInvest zählen mit einem Fondsvolumen von jeweils über sechs Milliarden Euro zu den Schwergewichten. Wegen massiver Mittelabflüsse hatten sie in der Finanzkrise - wie etliche andere Offene Immobilienfonds auch - vorübergehend dicht gemacht. Danach öffneten sie nur kurzzeitig wieder und begründeten die erneute Schließung im Mai 2010 mit der Unsicherheit über die Ausgestaltung des Anlegerschutzgesetzes. Dieses ist inzwischen beschlossen und sieht strengere Haltefristen für Investoren in Offenen Immobilienfonds vor. Insgesamt ist in der Branche in Deutschland derzeit ein Fondsvermögen von mehr als 20 Milliarden Euro eingefroren. Drei Offene Immobilienfonds befinden sich in der Abwicklung - ein Novum.

Offene Immobilienfonds galten in Deutschland jahrelang als solide Anlage auch für private Anleger mit täglicher Verfügbarkeit. Da kein Ende der Krise abzusehen ist, bringen sich nun Anwälte in Stellung: "Die Anleger sind wieder die Dummen und werden hingehalten. Wir gehen insgesamt von rund einer Million betroffenen Anlegern aus", erklärte Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft. Er sieht für die Betroffenen nun drei Alternativen: Den Verkauf der Anteilsscheine über den Zweitmarkt, Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder Schadenersatzansprüche gegen die Kapitalanlagegesellschaft. In jedem Falle müssten Anleger schnell handeln, da der Erwerb der Fonds als Wertpapiergeschäft mit einer dreijährigen Verjährungsfrist gelte.



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© 2011 Reuters, © Illustration: ddp

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