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Leserfrage Betrifft mich als Deutscher das US-Steuergesetz Fatca?

[10:40, 13.07.11]


Wie erklären sich bestimmte Marktentwicklungen? Wodurch wird das Börsengeschehen beeinflusst? Was bedeutet ein bestimmter Fachausdruck? Leser fragen, wir antworten - in diesem Fall unsere Mitarbeiterin Brigitte Watermann (Foto) auf die Frage von Michael Hof aus Neuburg.


Mit der Antwort könnte man es sich leicht machen – grundsätzlich nein. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht, genaueres Hinschauen lohnt sich. Zu den Fakten: Zum 1. Januar 2013 tritt in den USA der Foreign Account Tax Compliance Act, kurz Fatca, in Kraft. „Fatca ist die größte Änderung im US-Quellensteuerwesen seit 2001“, schreibt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Ziel ist eigentlich nur, US-Bürger mit ­Anlagen im Ausland an der Steuerhinterziehung zu hindern. Doch wie bei einem Kraken reichen die Fangarme der US-Steuerbehörden sehr weit.

Genau darin liegt das Problem. Das Gesetz, das eigentlich nur auf US-Bürger abzielt, hat Auswirkungen auf Banken und Finanzdienstleister weltweit – und indirekt auch auf deren Kunden, egal ob sie Amerikaner sind oder nicht. Alle Finanzdienstleister müssen dem US-Fiskus künftig die Konten und Depots von US-Bürgern und Firmen mit US-Eigentümern sowie deren Zahlungsströme melden. Ein Riesenaufwand, der etwa den Aufwand beim Start der Abgeltungsteuer noch toppt. Ein Ins­titut, das nicht mitmacht, wird mit einer Strafsteuer von 30 Prozent auf alle Erträge wie Zinsen, Dividenden, Mieten oder Kursgewinne aus US-Quellen mit US-Bezug belegt – und zwar für alle seine Kunden.

Ein Beispiel: Ein US-Unternehmen zahlt eine Dividende aus, und der Erlös fließt an einen deutschen Investmentfonds. Ist dieser nicht Fatca-konform, wird sofort die Strafsteuer einbehalten. „Die bittere Folge für alle Anleger ist dann eine gravierende Renditeminderung“, warnt Karl-Martin im Brahm, Vertriebsvorstand der DWP-Bank, der führenden deutschen Abwicklungsbank. Damit reduziert sich die Rendite für alle Kunden des Fonds. Sollte dieser Fonds etwa im Portfolio einer Ver­sicherung sein, die fondsgebundene Produkte anbietet, sind auch deren Kunden von der Strafsteuer betroffen.

Bei Kursgewinnen kommt das Fatca-Regime gar einer gravierenden Substanzbesteuerung gleich, sollte auch nur ein Finanzinstitut in der Kette bis zum Endkunden nicht die Anforderungen erfüllen. Auch dazu ein Beispiel: Hat ein Anleger bei einer nicht Fatca-konformen Bank ein US-Wertpapier zu 9000 Euro gekauft und zu 10000 Euro verkauft, werden gleich an der Quelle 30 Prozent von 10000 Euro einbehalten – viel mehr als der erzielte Kursgewinn von 1000 Euro.

„Deutsche Kunden müssten sicherheitshalber bei ihren Banken und Finanzdienstleistern nachfragen, ob sie die Fatca-Anforderungen erfüllen“, rät im Brahm. Vor dem Frühjahr 2012 sei das aber noch nicht sinnvoll, denn erst dann dürfte klar sein, wer mitmacht und wer nicht. Die deutschen Banken, aber auch Versicherungen und Fondsgesellschaften beginnen jetzt, sich auf Fatca vorzubereiten; die allermeisten werden sich wohl notgedrungen entscheiden teilzunehmen. Und auch Deutsche mit Bezug zu den USA sollten sich nicht wundern, wenn sie künftig von ihrer Bank angeschrieben werden, um ihren genauen Status zu überprüfen.

 


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© 2011 boerse-online.de, © Illustration: Hans Scherhaufer

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