Aktien

Leserfrage Passen Banken Stoppkurse beim Dividendenabschlag an?

[10:30, 15.06.11]


Wie erklären sich bestimmte Marktentwicklungen? Wodurch wird das Börsengeschehen beeinflusst? Was bedeutet ein bestimmter Fachausdruck? Leser fragen, wir antworten - in diesem Fall unsere Mitarbeiterin Brigitte Watermann (Foto) auf die Frage von Joachim Mitterdorfer aus Essen.


Dividendenjäger freuen sich, wenn am Tag nach der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft die Dividende ausgezahlt wird. Der Kurs der Aktie muss an diesem Tag aber den sogenannten Dividendenabschlag hinnehmen, das ­Papier wird nun „ex Dividende“ gehandelt. Würde an der Börse alles streng mathe­matisch laufen, müsste sich der Kurs genau um die Dividendenzahlung verringern. Doch die Differenz kann auch mal etwas größer oder kleiner ausfallen, als es die Dividendenhöhe vermuten lässt – je nachdem wie die Zukunftsaussichten des Unternehmens bewertet werden.

Was passiert aber, wenn ein Anleger bei einer Aktie einen Stop-Loss-Kurs gesetzt hat, um sich gegen unliebsame Kurs­einbrüche abzusichern? Die Details dazu regelt zum Beispiel Paragraf 75 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse; die anderen deutschen Börsen ­kennen dieselbe Börsenusance.

Demnach werden Orders in Aktien von Unternehmen, die auf ihrer Hauptversammlung eine Dividende oder eine sonstige Ausschüttung beschlossen haben, am ersten Börsentag nach der Hauptversammlung automatisch gelöscht. Bei auslän­dischen Aktien greift diese automatische Löschung am ersten Börsentag nach dem Tag, an dem die Aktien letztmalig einschließlich Dividende an ihrer Heimatbörse gehandelt wurden – diese Regelung kann bei Unternehmen aus anderen Zeitzonen relevant sein. Die automatische Löschung von Orders greift übrigens auch bei Bezugsrechten bei einer Kapitalmaßnahme: Sämtliche Orders erlöschen mit Ablauf des ­letzten Börsentags vor dem Beginn des Bezugsrechtehandels. Die automatische Löschung bedeutet für Privatkunden, dass sie wieder aktiv werden und etwa ihre Stop-Loss-Marken, aber auch limitierte, bisher nicht ausgeführte Orders bei ihrer Bank neu eingeben müssen. Zum Teil weisen die Banken ihre Kunden darauf hin, dass die Orders gelöscht wurden. So verfahren etwa die Direktbanken Comdirect Bank und ING-Diba, die ihren Kunden eine Mitteilung in die elektronische Postbox einstellen. Der Onlinebroker Sino, der sich an semi- und vollprofessionelle Kunden wendet, informiert dagegen nicht gesondert darüber, da es sich um eine Börsen­usance handele, die dieser spezialisierten Kundschaft bekannt sei.

Die Kosten müssen dabei beachtet werden. Längst nicht bei allen Banken können Kunden Stoppkurse und Limits kostenlos setzen, ändern oder streichen. Auch die Comdirect Bank zum Beispiel verlangt dafür teilweise Gebühren. Wird eine Order jedoch seitens der Börse wegen des Dividendenabschlags gestrichen, fallen für die Kunden bei der Comdirect Bank und anderen Häusern keine Kosten an. Schließlich liegt die Orderstreichung nicht in der Macht des Kunden. Wenn Sie sich darüber informieren möchten, wie Ihr Onlinebroker üblicherweise bei Stoppkursen verfährt, können Sie dies auch in unserem Kondi­tionenvergleich von 22 wichtigen Anbietern unter www.boerse-online.de/onlinebroker nachschauen.

 


Haben Sie noch Fragen? Senden Sie sie uns per Mail unter dem Stichwort: „Leserfrage“ an  leserbriefe@boerse-online.de

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© 2011 boerse-online.de, © Illustration: Hans Scherhaufer

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