Aktien

Leserfrage Wie sieht es bei XS-Anleihen mit der Quellensteuer aus?

[11:30, 21.06.11]


Wie erklären sich bestimmte Marktentwicklungen? Wodurch wird das Börsengeschehen beeinflusst? Was bedeutet ein bestimmter Fachausdruck? Leser fragen, wir antworten - in diesem Fall unser Redakteur Marcus von Landenberg (Foto) auf die Frage von Peter Barker aus Heidelberg.


Vor jedem internationalen Investment sollten sich vorausschauende Anleger die Frage stellen, welche Steuerlast dabei zusätzlich zur deutschen Abgeltungsteuer auf sie zukommen kann. Denn immer wieder schildern BÖRSE ONLINE-Leser ihre Mühen, wenn sie versuchen, ausländische Quellensteuern aus Italien oder Spanien per Antrag erstattet zu bekommen. Meist geht es um Quellensteuer auf Dividendenerträge. Wer hier den ­Formularkrieg durch ein adäquates Alternativinvestment vermeiden kann, ist ­oftmals gut beraten.

Doch wie sieht es eigentlich bei An­leihen aus? Sind zum Beispiel Schuld­verschreibungen, deren ISIN keine Länderkennung, sondern nur ein „XS“ als Herkunftshinweis enthält, eine sichere Alternative, wenn man einen Quellensteuerabzug vermeiden möchte?

BÖRSE ONLINE hat bei mehreren Steuerabteilungen von Großbanken nachgefragt. Die Antworten sind für Anleger ernüchternd ausgefallen. Tenor: Die Wahrscheinlichkeit, dass keine Quellensteuer anfällt, ist bei XS-Anleihen relativ hoch – hundertprozentig verlassen kann man sich darauf aber nicht. Denn es gibt immer ­wieder Ausnahmen – über die selbst die Experten der Kreditinstitute mitunter ­überrascht sind.

Die Kennung „XS“ wird für sogenannte supranationale Anleihen – insbesondere für Euromarktanleihen (Eurobonds) – vergeben. Dies geschieht durch die beiden Zentralverwahrer Clearstream International oder Euroclear. Die XS-Anleihen richten sich vor allem an institutionelle Anleger, auch wenn sich natürlich auch Privatanleger diese Wertpapiere ins Depot legen können.

Bei Clearstream International in Luxemburg lässt man durchblicken, dass in puncto Quellensteuerabzug bei XS-Anleihen alles möglich ist: „Es gibt hier keine pauschale Antwort, in der Tat gibt es Eurobonds, die nicht besteuert werden“, sagt Nicolas Nonnenmacher, Sprecher bei Clearstream International. „Entscheidend ist letztlich die Frage, wo, also auf welchem Heimatmarkt, die Anleihe emittiert wurde.“ Nonnenmacher rät, diese Angaben im ­Anleiheprospekt zu recherchieren oder bei der Depotbank nachzufragen.

In den Steuerabteilungen der Kredit­institute herrscht Skepsis, wenn Privat­anleger XS-Anleihen erwerben. „Wenn man XS in der Kennung liest, ist hinsichtlich der Quellenbesteuerung äußerste Vorsicht geboten“, sagt ein Banker, der nicht genannt werden möchte. Der Grund für die Zurückhaltung: Die Steuerexperten arbeiten meist nach Erfahrungswerten, weil es keine verbindlichen Steuertabellen oder Ähnliches für die Anleihen gibt. „Und so kommt es immer wieder mal vor, dass auch wir überrascht werden und auf einmal bei einer XS-Anleihe italienische Quellensteuer anfällt.“

Und diese vom italienischen Fiskus zurückzufordern, ist selbst für Steuerfachleute legendär schwer und zeitraubend. Wartezeiten von bis zu zehn Jahren sind mitunter möglich.

 


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