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Leserfrage Warum werden Bezugsrechte häufig nicht gehandelt?

[10:27, 10.03.10]


Wie erklären sich bestimmte Marktentwicklungen? Wodurch wird das Börsengeschehen beeinflusst? Was bedeutet ein bestimmter Fachausdruck? Leser fragen, wir antworten – in diesem Fall unser Redakteur Helmut Kipp (Foto) auf die Frage von Constantin Wittig aus Wetzlar.


Eine neue Variante bei Kapitalerhöhungen greift um sich. SKW Stahl- Metallurgie, Convisual und Tomorrow Focus zum Beispiel haben sie genutzt. Auch Deutsche Euroshop hat den Anteilseignern neue Aktien angeboten, ohne für einen Handel der Bezugsrechte an der Börse zu sorgen. Dies war die bisher größte Transaktion, bei der die Eigentümer de facto ihr Recht auf den Erwerb der jungen Aktien nicht verkaufen konnten.

„Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen Handel von Bezugsrechten“, sagt Benedikt Gillessen, Partner der Anwaltskanzlei White & Case in Frankfurt. Dennoch war es lange Zeit selbstverständliche Praxis, dass Anleger die Wahl haben zwischen dem Erwerb der jungen Aktien und dem Verkauf ihres Anspruchs. Neuerdings mehren sich aber Fälle, in denen kein organisierter Handel von Bezugsrechten mehr stattfindet. Dahinter steckt kein neues Gesetz, sondern eine geänderte Verwaltungspraxis der Frankfurter Wertpapierbörse. Eine Ausnahmeregelung, die bisher fast ausschließlich bei Aktien aus Wandel-, Options- und Umtauschanleihen Anwendung fand, können Emittenten nun auch bei Kapitalerhöhungen in Anspruch nehmen.

Voraussetzung ist, dass lediglich Altaktionäre die jungen Aktien beziehen, also keine neuen Investoren hinzukommen. Ansonsten würde die Emission als öffentliches Angebot gelten. „Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) trägt die neue Rechtsauslegung offensichtlich mit“, erläutert Gillessen.

Für Unternehmen hat dies den Vorteil, dass sie keinen Wertpapierprospekt – ein Dokument mit umfangreichen Informationen zur Gesellschaft – vorlegen müssen. Das spart Zeit und Kosten. Die Erstellung eines Prospekts kann einige Hunderttausend Euro kosten. Letztlich wird unterstellt, dass Altaktionäre die Risiken des Investments bereits kennen und somit keine zusätzliche Information durch einen Prospekt erforderlich ist.

Für Anleger ist der Wegfall des Bezugsrechtshandels nachteilig. Denn nicht ausgeübte Rechte werden wertlos. Dabei kann der rechnerische Wert eines Bezugsrechts durchaus mehr als fünf Prozent des Börsenkurses ausmachen. Er ergibt sich daraus, dass die neuen Aktien in aller Regel billiger sind als die bereits für den Handel zugelassenen, und hängt des Weiteren vom Bezugsverhältnis ab, also davon, wie viele Aktien man besitzen muss, um Anspruch auf eine neue zu haben. Der Verfall von Bezugsrechten erzeugt Druck, die angebotenen neuen Aktien tatsächlich zu erwerben. Anlegern, die ihre Depot- position aber nicht dauerhaft aufstocken wollen, bleibt als Ausweg, die jungen Aktien unter Hinnahme zusätzlicher Aufwendungen alsbald wieder zu veräußern.

 


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© 2010 boerse-online.de, © Illustration: Axel Griesch

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