Wie erklären sich bestimmte Marktentwicklungen?
Wodurch wird
das Börsengeschehen
beeinflusst? Was bedeutet
ein bestimmter Fachausdruck?
Leser fragen, wir antworten – in diesem Fall unsere Autorin
Brigitte Watermann auf die Frage von Anna Münster aus Ingolstadt.
Nichts Genaues weiß man nicht, so
bitter das klingt. Denn das sogenannte
Swift-Abkommen, das
US-Terrorfahndern die Kontrolle internationaler
Banktransaktionen ermöglicht,
ist weitgehend geheim. Die EU-Innenminister
haben den umstrittenen Vertrag
mit den USA abgesegnet – unmittelbar
bevor in der EU der Lissabon-Vertrag in
Kraft trat, der dem EU-Parlament in dieser
Frage Mitspracherechte erlaubt hätte.
Die Terrorfahnder haben damit legalen
Zugriff auf internationale Banktransaktionsdaten.
Denn die 1973 gegründete
Society for Worldwide Interbank Financial
Telecommunication (Swift) betreibt ein
Rechnernetz, über das internationale
Überweisungen von rund 8300 Finanzdienstleistern
aus mehr als 200 Ländern
abgewickelt werden. „Das ist kein guter
Tag für den Datenschutz in Europa“, moniert
Peter Schaar, der Bundesbeauftragte
für den Datenschutz. Auch Banken- und
Wirtschaftsverbände sowie Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
kritisierten das Abkommen
heftig. Es gilt ab Februar 2010 befristet auf
neun Monate, dann soll ein finales Abkommen
ausgehandelt werden – unter
Teilnahme des EU-Parlaments.
Seit den Terroranschlägen 2001 hatten
die USA Daten europäischer Bankkunden
von einem Swift-Server in den USA abgerufen;
der Abruf war erst Jahre später publik
geworden und auf Kritik gestoßen.
Swift reagierte darauf und speichert die
Transaktionen von Europäern künftig
nicht mehr in den USA. Trotzdem waren
sich die EU und USA einig, dass weiterhin
Kontrollen notwendig sind.
Deutsche Bankkunden müssen demnach
damit rechnen, dass ihre internationalen
Überweisungen durchleuchtet werden.
Dagegen werden innerdeutsche und
innereuropäische Transaktionen nach
dem neuen Zahlungsverkehrsstandard
Sepa vermutlich nicht kontrolliert. Als
Regel könne gelten, dass primär Großbetragszahlungen
und grenzüberschreitende
Überweisungen über Swift laufen
und gespeichert werden, so eine Swift-
Sprecherin. Übermittelt werden offenbar
die Namen von Absender und Empfänger,
ihre Kontodaten, der Verwendungszweck
und der überwiesene Betrag. Auskunftsansprüche
gegenüber den USA haben
Verbraucher allerdings nicht, ebenso
wenig werden sie über Abrufe informiert.
Bankenverbände befürchten nun aber,
dass das Abkommen weiter ausgelegt
werden könnte, als derzeit zu vermuten
ist. „Das bedeutet leider, dass man sich
nicht sicher sein kann, was der Geheimdienst
anschauen kann und was nicht“, so
eine Sprecherin des Zentralen Kreditausschusses
(ZKA). Die Sorge: Auch deutsche
Kreditkartenfirmen und Finanzdienstleister
könnten überwacht werden.

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