Sonstiges

Leserfrage Prüfen US-Terrorfahnder meine Überweisungen?

[10:06, 09.12.09]




Wie erklären sich bestimmte Marktentwicklungen? Wodurch wird das Börsengeschehen beeinflusst? Was bedeutet ein bestimmter Fachausdruck? Leser fragen, wir antworten – in diesem Fall unsere Autorin Brigitte Watermann auf die Frage von Anna Münster aus Ingolstadt.




Nichts Genaues weiß man nicht, so bitter das klingt. Denn das sogenannte Swift-Abkommen, das US-Terrorfahndern die Kontrolle internationaler Banktransaktionen ermöglicht, ist weitgehend geheim. Die EU-Innenminister haben den umstrittenen Vertrag mit den USA abgesegnet – unmittelbar bevor in der EU der Lissabon-Vertrag in Kraft trat, der dem EU-Parlament in dieser Frage Mitspracherechte erlaubt hätte.

Die Terrorfahnder haben damit legalen Zugriff auf internationale Banktransaktionsdaten. Denn die 1973 gegründete Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Swift) betreibt ein Rechnernetz, über das internationale Überweisungen von rund 8300 Finanzdienstleistern aus mehr als 200 Ländern abgewickelt werden. „Das ist kein guter Tag für den Datenschutz in Europa“, moniert Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Auch Banken- und Wirtschaftsverbände sowie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierten das Abkommen heftig. Es gilt ab Februar 2010 befristet auf neun Monate, dann soll ein finales Abkommen ausgehandelt werden – unter Teilnahme des EU-Parlaments.

Seit den Terroranschlägen 2001 hatten die USA Daten europäischer Bankkunden von einem Swift-Server in den USA abgerufen; der Abruf war erst Jahre später publik geworden und auf Kritik gestoßen. Swift reagierte darauf und speichert die Transaktionen von Europäern künftig nicht mehr in den USA. Trotzdem waren sich die EU und USA einig, dass weiterhin Kontrollen notwendig sind.

Deutsche Bankkunden müssen demnach damit rechnen, dass ihre internationalen Überweisungen durchleuchtet werden. Dagegen werden innerdeutsche und innereuropäische Transaktionen nach dem neuen Zahlungsverkehrsstandard Sepa vermutlich nicht kontrolliert. Als Regel könne gelten, dass primär Großbetragszahlungen und grenzüberschreitende Überweisungen über Swift laufen und gespeichert werden, so eine Swift- Sprecherin. Übermittelt werden offenbar die Namen von Absender und Empfänger, ihre Kontodaten, der Verwendungszweck und der überwiesene Betrag. Auskunftsansprüche gegenüber den USA haben Verbraucher allerdings nicht, ebenso wenig werden sie über Abrufe informiert.

Bankenverbände befürchten nun aber, dass das Abkommen weiter ausgelegt werden könnte, als derzeit zu vermuten ist. „Das bedeutet leider, dass man sich nicht sicher sein kann, was der Geheimdienst anschauen kann und was nicht“, so eine Sprecherin des Zentralen Kreditausschusses (ZKA). Die Sorge: Auch deutsche Kreditkartenfirmen und Finanzdienstleister könnten überwacht werden.

 


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© 2009 boerse-online.de, © Illustration: Hans Scherhaufer

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