Wie erklären sich bestimmte Marktentwicklungen?
Wodurch wird
das Börsengeschehen
beeinflusst? Was bedeutet
ein bestimmter Fachausdruck?
Leser fragen, wir antworten – in diesem Fall unsere Mitarbeiterin
Brigitte Watermann auf die Frage von Günther Meier aus Zwickau.
Aktionäre von
Bayer müssen sich eine neue Nummer für ihr Wertpapier merken: Die ISIN lautet nun DE000BAY0017 statt der bislang bekannten DE0005752000. Grund: Seit dem 21. September notiert
Bayer nicht mehr als Inhaberpapier, sondern als Namensaktie. Für solch eine Umstellung haben sich in diesem Jahr bereits die Firmen DocCheck,
Freenet, Net AG, PSI, Plenum, Senator Entertainment und Strabag entschieden. Marktkenner halten es für möglich, dass in den kommenden Monaten weitere ein bis zwei Dax-Unternehmen folgen werden. Derzeit haben zwölf von 30 Indexmitgliedern Namensaktien, im MDax sind es 15 von 50, im SDax acht von 50, im TecDax fünf von 30.
Dass Namensaktien sich vermehrter Beliebtheit erfreuen, hat mehrere Gründe:
Bayer etwa hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, da Namensaktien die Kontaktaufnahme der Gesellschaft mit ihren Anteilseignern erleichtern. Denn die Aktionäre sind in aller Regel im Aktienregister verzeichnet und daher der Gesellschaft namentlich bekannt. Für AGs mit hohem Streubesitz ist das von Interesse. "Mit diesen Anlegern kann die Gesellschaft nun direkt in den Dialog treten", sagt Thomas Licharz, Geschäftsführer der Registrar Services GmbH, die unter anderem für
Bayer das Aktionärsregister führt. So ist zum Beispiel der Einladungsprozess zur Hauptversammlung (HV) sehr viel einfacher: Die Gesellschaft kann ihre Aktionäre direkt, also ohne Umweg über die Depotbanken, anschreiben und zur HV einladen; die Aktionäre können dann über die HV-Tagespunkte via Internet abstimmen. "Das bedeutet Einsparung von Kosten und Ressourcen", sagt Licharz.
Zudem greift seit einem Jahr das sogenannte Risikobegrenzungsgesetz: Es führte zu mehr Transparenz, wenn man die ausländischen Aktionäre einer deutschen AG betrachtet. Denn bis dato konnten zum Beispiel Hedge-Fonds, falls sie dies wünschten, ihre Aktienbestände lediglich unter dem Namen der Verwahrstelle eintragen lassen. Seither ist geregelt, dass die AG die Aufdeckung der Bestände verlangen kann.
Dass der Trend zu Namensaktien weitergehen wird, könnte auch am "Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie", kurz Arug, liegen. Es gilt seit diesem September und will dazu beitragen, dass Aktionäre grenzüberschreitend besser informiert sind und ihre Rechte ausüben können. Künftig können AGs beim Vorbereiten und Abhalten von Hauptversammlungen E-Mail und Internet in weitaus größerem Umfang nutzen.
Steuerlich hat diese Umstellung übrigens keine Konsequenzen, denn das Steuerrecht macht keinen Unterschied zwischen Inhaber- und Namensaktien.

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