Sonstiges

Leserfrage Was bedeutet das neue Schuldrecht für Bondeigner?

[10:06, 18.11.09]




Wie erklären sich bestimmte Marktentwicklungen? Wodurch wird das Börsengeschehen beeinflusst? Was bedeutet ein bestimmter Fachausdruck? Leser fragen, wir antworten – in diesem Fall unser Redakteur Sebastian Ertinger auf die Frage von Horst Wilmering aus Witzenhausen.




Ein neuer Paragraf hier, eine neue Regelung dort - der Gesetzgeber schreibt die dicken deutschen Rechts­bücher immer wieder um. Ein Regelwerk hatte die Legislative in den vergangenen 110 Jahren aber kaum angetastet: das Schuldverschreibungsgesetz, das die Ausgabe von Anleihen regelt. Doch jüngst wurde auch das neu aufgelegt.

Die wichtigste Änderung: Wird aus einem Unternehmen ein Sanierungsfall, verlieren die einzelnen Anleihe-Inhaber an Einfluss. Umfangreiche Rettungsmaßnahmen wie etwa die Wandlung von Schulden in Eigenkapital, eine nachträg­liche Änderung der Anleihebedingungen oder gar der Verzicht auf einen Teil der Forderungen können die Gläubiger nun mit einer Dreiviertelmehrheit beschließen. Bis zum Inkrafttreten der Novelle im August war dafür das einstimmige Votum aller Bondeigner nötig.

"Das war aufgrund der verschiedenen Interessen so gut wie nie erreichbar", erklärt Michael Berg, Leiter des Kapitalmarktgeschäfts bei der BHF-Bank. Folge: Einzelne Investoren konnten die Sanierung kippen. So geschehen beim Modekonzern  Escada. Die Rettungsverhand­lungen werden künftig auch dadurch erleichtert, dass die Gläubiger einen gemeinsamen Vertreter benennen können. Das neue Gesetz greift bei allen ab dem 5. August 2009 begebenen Papieren, sofern im Prospekt, der in der Regel auf der Homepage der Unternehmen zu finden ist, explizit ein Hinweis auf Mehrheits­beschlüsse gegeben wird.

Während sich die Führungsetagen angeschlagener Firmen über den neuen Spielraum freuen dürften, fürchten Kleinanleger Ungemach. Bei einer Restrukturierung können Großinvestoren nun über ihren Kopf hinweg einen Verzicht auf Forderungen beschließen. Damit haben es spekulative Investoren leichter, Unternehmensbonds mit stark gefallenen Kursen günstig aufzukaufen und das Management in den Sanierungsverhandlungen etwa zum Tausch der Anleihen in Eigenkapital zu zwingen. Für Anleger, die sich dadurch benachteiligt sehen, bleibt nur der Ausweg, eine Anfechtungsklage einzureichen, ähnlich wie im Aktienrecht.

Doch auch für Privatanleger lässt sich den neuen Regeln Positives abgewinnen. Deutschland passt seine Gesetze an internationale Standards an. Großkonzerne wie  Daimler,  BMW oder  BASF gaben ihre Bonds über ausländische Zweckgesellschaften heraus, um das komplizierte deutsche Recht zu umgehen. Für kleinere Firmen war das bislang oft zu teuer. "Gerade für Mittelständler wird die Emission von breiter gestreuten Anleihen zu einer interessanten Finanzierungsalternative", sagt Berg. Damit könnte die Auswahl an deutschen Bonds demnächst wachsen.

 


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