Sonstiges

Leserfrage "Was bieten Online-Hauptversammlungen?"

[10:30, 07.04.09]




Wie erklären sich bestimmte Marktentwicklungen? Wodurch wird das Börsengeschehen beeinflusst? Was bedeutet ein bestimmter Fachausdruck? Leser fragen, wir antworten – in diesem Fall unsere Redakteurin Renate Daum auf die Frage von Karl Neumann aus Paderborn.


Wenn Daimler-Chef Dieter Zetsche auf der Hauptversammlung (HV) am Mittwoch dieser Woche, dem 8. April, in der Messe Berlin ans Rednerpult tritt, wird er nicht alle Teilnehmer sehen können. Einige werden zu Hause oder in ihrem Büro vor dem Computerbildschirm sitzen und seinen Worten übers Internet lauschen. Auch die Aktionäre vieler anderer Dax-Konzerne haben die Möglichkeit, ihre HV in den kommenden Wochen via Netz zu besuchen. Die Übertragungen erfreuen sich wachsender Beliebtheit.

Wer den Weg in die Versammlungssäle scheut, muss allerdings noch immer auf einiges verzichten. Bei  Daimler können Aktionäre vom heimischen Sofa aus zwar Weisungen erteilen, wie Vertreter vor Ort für sie abstimmen sollen. Die Generaldebatte ist aber nicht über das World Wide Web zu verfolgen. Gerade in diesen unruhigen Zeiten ist das schade. Einige große Gesellschaften bieten jedoch noch weniger Möglichkeiten: Bei  Fresenius Medical Care wird zum Beispiel nur die Vorstandsrede übertragen. Der Automobilzulieferer  Continental akzeptiert Weisungen zur Stimmabgabe, öffnet Aktionären aber keinen virtuellen HV-Zugang.

Eine aktive Teilnahme mit vollen Rechten ist über das Netz also noch nicht möglich. Künftig soll die Onlinestimmabgabe aber leichter werden. Das ist ein Ziel der Aktionärsrechte-Richtlinie der Europä­ischen Union, die gerade ins deutsche Recht eingearbeitet wird. Der Bundestag hat im Dezember 2008 in erster Lesung über den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (ARUG) beraten. Für die zweite und dritte Lesung gibt es noch keine Termine, das Bundesjustizministerium rechnet aber damit, dass das Gesetz im dritten Quartal 2009 in Kraft tritt.

Relevant für die Praxis wird es dann spätestens in der HV-Saison des kommenden Jahres. Dennoch müssen sich viele Aktionäre schon jetzt mit der Thematik befassen, denn das ARUG taucht in etlichen HV-Tagesordnungen auf - wobei es längst nicht nur um Onlinebesuche der Anteilseigner geht.

Die  Münchener Rück lässt etwa auf ihrem Treffen am 22. April 2009 über eine Satzungsänderung entscheiden, wonach der Vorstand Aktionären ermöglichen kann, ihre "Rechte ganz oder teilweise

im Wege elektronischer Kommunikation" auszuüben. Stimmen die Anteilseigner zu, kann der Dax-Konzern die neuen Möglichkeiten bereits 2010 nutzen.

Denkbar ist das, denn die Rückversicherung zählt bislang schon zu den Vorreitern bei der Onlineübertragung. Bereits jetzt können Aktionäre im Netz der Generaldebatte folgen und ihre Weisung zur Stimmabgabe sogar noch während der HV ändern, falls die Argumente anderer Sprecher sie überzeugen.

 


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