Wie erklären sich bestimmte Marktentwicklungen?
Wodurch wird
das Börsengeschehen
beeinflusst? Was bedeutet
ein bestimmter Fachausdruck?
Leser fragen, wir antworten – in diesem Fall unser Redakteur Maximilian Pisacane auf die Frage von Robert Asal aus Grenzach-Wyhlen.
Es ist ein historisches Ereignis – aber
ein trauriges: Niemals zuvor erhielt
eine Bank so hohe Staatshilfen wie
die
Royal Bank of Scotland (
RBS). 25,5 Milliarden
Pfund pumpt Großbritannien in das
Institut und erhält dafür weitere Aktien.
Weitere acht Milliarden stecken in einem
Fonds – für den Fall, dass
RBS erneut in
die Krise schlittert. Damit gehören nun 84
Prozent der Bank dem britischen Staat,
was das Geldhaus faktisch zum (Teil-)
Staatsbetrieb macht. Und das ist auch der
Grund, warum sie (teil-)zerschlagen wird.
Zum Verkauf von Beteiligungen, die
etwa zehn Prozent des britischen Privatkundenmarkts
ausmachen, wurde die
RBS verdonnert: In England, Wales und
Schottland schließt sie Filialen. Vom Versicherungs-
und vom lukrativen Rohstoffgeschäft
muss sich die Bank ebenfalls
trennen. Ein schwerer Schlag für die
Schotten, denn diese Einheiten setzten im
vergangenen Jahr 5,75 Milliarden Pfund
um. Das entspricht etwa 21 Prozent der
2008er-Einkünfte. „Die Ertragskraft der
neuen Gruppe wird ernsthaft geschwächt“,
meint Robert Talbut von London Asset
Management.
Mit der Verstaatlichung und Zerschlagung
macht sich der britische Finanzminister
Alistair Darling nicht gerade
zum Liebling der Anleger. „Die Kapitalerhöhung
führt zu einer deutlichen Verwässerung
für die Altaktionäre“, sagt
Thomas Hechtfischer von der Deutschen
Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
(DSW). Denn der Gewinn muss jetzt auf
mehr Anteilscheine verteilt werden. Ein
Beispiel: Die Aktie der Musterbank AG
kostet einen Euro, der zu erwartende Gewinn
für das kommende Jahr wird auf
zehn Cent geschätzt – daraus ergibt sich
ein Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) von
zehn. Verdoppelt sich die Aktienzahl, halbiert
sich rein rechnerisch der Gewinn je
Aktie, und das KGV schnellt auf 20.
Wegen der erlittenen Kursverluste klagen
nun einige britische Aktionäre vor
Gericht. „Doch für deutsche Anleger kann
dieser Weg teuer werden“, sagt Anlegerschützer
Hechtfischer. Zumal die Anwaltsgebühren
bei grenzüberschreitenden
Fällen exorbitant steigen und zudem noch
die Kosten für das Übersetzen des Schriftverkehrs
anfallen.
In einem solch speziellen Fall haben
Anleger bei ausländischen Aktien auch in
anderer Hinsicht das Nachsehen: Denn
niemand kann sagen, ob Finanzminister
Darling die
RBS nicht irgendwann völlig
verstaatlicht. Dann droht eine ähnliche
Enteignung wie bei der
Hypo Real Estate.
„Ob in diesem Fall alle Aktionäre entschädigt
werden, weiß keiner“, meint Hechtfischer.
„In Deutschland hätten Aktionäre
die Möglichkeit eines Spruchverfahrens,
in dem ein Gericht den Fall prüft und entscheidet.“
Auf der Insel gibt es das nicht.
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