Nach langen Verhandlungen haben sich Bern und Berlin darauf geeinigt, wie Steuersünder eine weiße Weste bekommen. Die Vereinbarung, die wohl Anfang 2013 in Kraft tritt, sieht vor, dass deutsche Anleger undeklariertes Vermögen in der Schweiz zu einem Strafsatz von 19 bis 34 Prozent auf den Bestand legalisieren können. Effektiv wird die Belastung bei 20 bis 25 Prozent liegen, abgegolten werden damit sowohl die Einkommensteuer als auch andere Steuerarten wie die Erbschaftsteuer. Dabei wird die Identität des Kunden dem deutschen Fiskus gegenüber nicht offengelegt. Künftige Erträge werden mit 26,375 Prozent besteuert, das entspricht der deutschen Abgeltungsteuer.
Voraussichtlich bis Ende Mai 2013 haben die Kunden nun mehrere Möglichkeiten: So können sie etwa die anonyme Pauschalbesteuerung nutzen oder sich selbst beim deutschen Finanzamt anzeigen. Welche Variante besser ist, sei individuell zu beurteilen, heißt es bei der Privatbank Sarasin: „In jedem Fall bietet es sich an, einen Steuerberater zu konsultieren.“
Die dritte Alternative ist ein Transfer des Geldes von der Schweiz in eine Steueroase – beispielsweise nach Hongkong, Macao oder Singapur. Wie der Verwaltungsratspräsident der Privatbank Vontobel, Herbert Scheidt, rät aber die überwiegende Mehrheit der Experten von der Flucht ins nächste Paradies ab. Grund: Die Gefahr, dass die Transaktion auffliegt, ist erheblich. Deutschland hat sich in dem Abkommen das Recht ausbedungen, in den kommenden zwei Jahren bis zu 999 Gesuche für Amtshilfe wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung zu stellen. Dabei muss der Fiskus nur noch den Namen des Kunden sowie eine begründete Vermutung auf steuerliche Unregelmäßigkeiten nachweisen, der Name der Bank ist nicht länger erforderlich.
Künftig wird das Netz für Steuersünder noch engmaschiger: Über alle, die ihre Konten in der Schweiz schließen und ihr Geld ins Ausland transferieren, wird die Schweiz zusammengefasst Daten zur Verfügung stellen. Auf Ebene der OECD wird an einem System gearbeitet, das auch Amtshilfe bei Gruppen ausländischer Bankkunden ermöglichen soll. Die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf befürwortet solche Anfragen. Das ist dann zwar kein automatischer Informationsaustausch, aber eben auch nicht viel weniger.
Der Vereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz müssen allerdings noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. SPD und Grüne kündigten schon jetzt Widerstand an. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung will die Steuergerechtigkeit und den ordnungsgemäßen Gesetzesvollzug den Interessen der Schweizer Banken und ihrer straffälligen deutschen Kunden opfern“, sagte SPD-Fraktionsvize Joachim Poß. „Dies lehnen wir ab.“ Der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick sprach von einem „Freifahrtschein für die Schweizer Banken“. Die Anonymität sei die falsche Strategie zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.
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