Volkswagen hatte mit einem mehr als 15 Milliarden Dollar teuren Vergleich die Hunderte Sammelklagen von Dieselbesitzern sowie Klagen von Behörden und US-Bundesstaaten beigelegt.

Volkswagen und die Kläger-Anwälte hätten sich bislang nicht auf die Höhe der Gebühren geeinigt, hieß es in dem Dokument. Die Bedingungen des Vergleichs sehen vor, dass der zuständige Bezirksrichter Charles Breyer die Anwaltsgebühren genehmigen muss.