Aus Sicht der Bundesbank sorgen diese zwar für mehr Liquidität im Markt. Durch den Hochfrequenzhandel steige aber auch das Risiko von hohen Kursausschlägen, "wodurch Marktverwerfungen bis hin zu Flash Events begünstigt werden könnten".

Beim "Flash Crash" in den USA im Mai 2010 rauschte der US-Leitindex S&P 500 innerhalb weniger Minuten um fast zehn Prozent in den Keller, um sich kurz darauf schnell wieder zu erholen. Ausgelöst wurde der Einbruch durch einen gut vier Milliarden Dollar schweren Verkaufsauftrag eines Geldmarkt-Managers, wie die US-Börsenaufsicht SEC später herausfand. Hochfrequenzhändler haben den Absturz ihrer Einschätzung nach jedoch durch zahlreiche Verkaufsorders beschleunigt.

Die Bundesbank schlägt nun unter anderem vor, statt einem stetigen Handel eine Abfolge von Auktionen einzurichten. Handelsaufträge würden gebündelt und dann in kurzer Abfolge über eine Auktion ausgeführt. Der Geschwindigkeitsvorteil von Hochfrequenzhändlern soll so verringert werden. Zudem könne eine kleine Zeitverzögerung bei Ausführung der Aufträge aller Börsenakteure eingeführt werden. In den USA gibt es mit der Plattform IEX bereits einen Anbieter, der den Handel um 350 Mikrosekunden verzögert. Große Börsenbetreiber sind diesem Beispiel jedoch bisher nicht gefolgt.

DEUTSCHE BÖRSE SIEHT KEINE GEFAHR VON "FLASH CRASH"



Auch die Deutsche Börse sieht aktuell keinen Grund, das Marktmodell zu ändern. Sie verweist darauf, dass es an ihrer Derivatebörse Eurex seit 2008 trotz Phasen mit hoher Volatilität zu keinem einzigen "Flash Crash" gekommen ist - auch nicht nach dem überraschenden Brexit-Votum am 23. Juni. "Dank unserer Sicherungsmechanismen waren wir in der Lage, ohne Vorfälle die Preisbildung zu ermöglichen", erklärte der Konzern.

Bei Deutschlands größtem Börsenbetreiber sind Hochfrequenzhändler für rund 25 Prozent der Erlöse verantwortlich. Bei großen Marktschwankungen gibt es bei den Frankfurtern Volatilitätsunterbrechungen. Bevor es zu ungewöhnlich großen Kursausschlägen kommt, unterbricht der Börsenbetreiber dabei kurz den Handel. Er sammelt dann alle Handelsaufträge und überzeugt sich gegebenenfalls von der Richtigkeit der Gebote. Wenn alle Zweifel ausgeräumt sind und ein neuer Marktpreis gefunden ist, geht der Handel weiter.

Deutschland hat bereits 2013 ein Hochfrequenzhandelsgesetz verabschiedet, um die Transparenz und Sicherheit im Börsenhandel zu erhöhen. Vorschläge, Algo-Trader durch Mindesthaltefristen auszubremsen, wurden damals allerdings verworfen.

rtr