Der Bundesfinanzhof wies dieses Argument zurück - und den Kläger darauf hin, dass er nicht auf dem Umweg über den Bundesfinanzhof die entsprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aushebeln kann.

Der Bund hatte im Zuge der Rentenreform 2005 die Besteuerung der Renten eingeführt. Dagegen gab es im Verlaufe der Jahre mehrere Klagen. Bislang sind jedoch alle Versuche gescheitert, das Gesetz zu kippen - und zwar sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Bundesfinanzhof. Der Bundesfinanzhof urteilte in diesem Fall ganz prinzipiell: Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Entscheidungsformel eines Karlsruher Urteils hat demnach Gesetzeskraft.

Ob Kläger in seinem konkreten Streitfall tatsächlich zu hoch besteuert wurde, ließen die obersten Finanzrichter der Bundesrepublik dagegen offen. Das Verfahren geht nun an das in der ersten Instanz zuständige Finanzgericht zurück. Und wie immer blieb auch offen, wer der Kläger war. Da das Steuergeheimnis auch für klagende Bürger gilt, hält der Bundesfinanzhof die Identität der Kläger grundsätzlich geheim.