Die DSW werde dem Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung am 29. März in Berlin deshalb die Entlastung verweigern. Es sei nicht hinnehmbar, dass allein die Aktionäre die Kartellstrafe und mögliche Schäden durch Kundenklagen zu tragen hätten, erklärte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.

Ein Sprecher von Daimler verwies auf die bisherige Position des Unternehmens, wonach der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung keinen Anlass sehe, Haftungsansprüche geltend zu machen. Zum Gegenantrag der DSW werde Daimler noch vor der Hauptversammlung Stellung nehmen.

Die EU-Kommission hatte 2016 gegen die vier europäischen Lkw-Hersteller Daimler, Volvo, Iveco und DAF wegen Preisabsprachen eine Rekordstrafe von fast drei Milliarden Euro verhängt. Auf Daimler als Marktführer entfiel mit etwa einer Milliarde Euro der größte Teil. Der VW-Tochter MAN wurde die Strafe nach der Kronzeugenregelung erlassen, weil sie das Kartell verriet. Das Kartell bestand der EU zufolge von 1997 bis zur ersten Razzia der EU 2011. Bis 2004 hätten sich Mitglieder "der höchsten Führungsebene" am Rande von Messen oder Konferenzen abgesprochen. Im gesamten Zeitraum hatte die Lkw-Sparte Daimler Trucks vier Chefs, darunter für kurze Zeit Daimler-Vorstandschef Dieter Zetsche und den als Nutzfahrzeugchef zu VW gewechselten Andreas Renschler.

Die DSW kündigte an, auf der Hauptversammlung eine unabhängige Sonderprüfung zu beantragen. Sollte diese abgelehnt werden, könnten die Aktionärsschützer vor Gericht ziehen. Bei der Deutschen Bank hatte die DSW eine solche Untersuchung wegen mangelnden Risikomanagements durchgesetzt.