Ein Sprecher erläuterte, das Kreditwesengesetz sei vor kurzem dahingehend geändert worden, dass die Vorschrift zur Mindestdividende aus dem Aktiengesetz für Banken nicht gelte.

Mehrere Aktionäre hatten unter Berufung auf diese Vorschrift ein Urteil vor dem Landgericht Frankfurt erwirkt, das die Deutsche Bank zur Zahlung einer Dividende von vier Prozent des Grundkapitals für 2015 gezwungen hatte, weil sie in jenem Jahr nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) schwarze Zahlen geschrieben hatte. Ob die Deutsche Bank die Dividende für 2017 tatsächlich streicht, ließ Cryan offen. Für die Jahre ab 2018 hatte er eine "marktgerechte Ausschüttungsquote" angekündigt.

Die vermeintliche Ausschüttungspflicht schlägt sich auch auf die Kapitaldecke der Bank nieder. Die Gewinne der ersten beiden Quartale werden nicht auf das Eigenkapital angerechnet, sagte Cryan. Denn die Bankenaufseher aus der Europäischen Zentralbank (EZB) gingen davon aus, dass die Bank den gesamten Gewinn an die Aktionäre weiterleiten werde - "was wir nicht vorhaben", betonte der Vorstandschef.