Die Richter folgten damit der Einschätzung des EuGH-Generalanwalts vom Februar. E.ON, RWE und EnBW müssen nun darauf hoffen, dass die Steuer noch in einem weiteren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt wird.

Die Aktienkurse von E.ON und RWE gaben nach der Entscheidung in Luxemburg deutlich nach. RWE-Papiere verloren bis zu 2,9 Prozent, E.ON-Aktien 1,8 Prozent.

Die deutschen AKW-Betreiber hatten gegen die seit 2011 erhobene Steuer geklagt. Sie hoffen auf eine Rückzahlung von fast fünf Milliarden Euro an bereits gezahlten Abgaben. "Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar", erklärte der EuGH.

KONZERNE HOFFEN AUF ERFOLG VOR DEM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT



Die Steuer wird noch bis 2016 erhoben. E.ON hat nach eigenen Angaben bislang 2,3 Milliarden Euro an den Bund gezahlt, RWE bis Ende 2014 rund 1,2 Milliarden Euro und EnBW 1,1 Milliarden Euro. Die Einnahmen hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im Bundeshaushalt 2014 die "Schwarze Null" gesichert - eine ausgeglichene Bilanz ohne neue Schulden.

Das Bundesverfassungsgericht strebt in dem Streit eine Entscheidung in der zweiten Jahreshälfte an. Die Versorger haben bereits ihre Hoffnung auf Karlsruhe gerichtet. "Es würde reichen, wenn wir in einem der beiden Verfahren obsiegen, um die Kernbrennelementesteuer entsprechend unwirksam zu machen", hatte RWE-Finanzchef Bernhard Günther erst kürzlich betont.

Der Streit um die Kernbrennstoffsteuer gehört zu einer Reihe von Klagen, die die AKW-Betreiber gegen die Bundesregierung führen. So fordern etwa E.ON, RWE und der schwedische Vattenfall -Konzern für den nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 beschlossenen Atomausstieg Schadenersatz. Dabei geht es um Forderungen in zweistelliger Milliardenhöhe.