Return - der Investmentkommentar von Björn Drescher

"Sie haben Post!" Frei nach diesem Motto erhalten Fondsanteilinhaber aufgrund gesetzlicher Vorschriften von Kapitalverwaltungsgesellschaften zu gegebenen Anlässen über ihre depotführenden Stellen elektronische oder schriftliche Benachrichtigungen in Form so genannter "dauerhafter Datenträger". Inhalt und Aufmachung dieser Mitteilungen grenzen in Umfang, Aufmachung, Ansprache und Verständlichkeit bisweilen leider an Zumutungen. Das kann und muss man besser machen.

Schließlich geht es um Sachverhalte, die für die Anteilinhaber von mehr oder weniger großer Bedeutung sind und begriffen werden wollen oder sogar müssen. Andernfalls würde man ja hoffentlich keinen "dauerhaften Datenträger" senden und damit Aufmerksamkeit der Investoren binden und Aufwände bei den Plattformen und Lagerstellen verursachen. Per Verordnung ist unter anderem über Fondsverschmelzungen, Änderungen der Vertragsbedingungen, Hinweise auf fehlerhafte Berechnungen des Anteilwertes und Verletzungen der Anlagegrenzen zu informieren.

Was da bisweilen seitenlang, nicht selten in Schriftgröße 4 bis 7 und in der Verständlichkeit eines Buchstabensalates in den Briefkasten flattert, zeugt in vielen Fällen nicht nur von "Lieblosigkeit", sondern erweckt sogar den Eindruck bewusst verkompliziert zu sein, damit der "Normalverbraucher" und "Nicht-Jurist" von der Lektüre abgeschreckt wird. Und so wandert manches dieser Schreiben ungelesen in die Ablagen, ohne dass der Adressat verstanden hätte, was ihn betrifft und was ihn trifft.