Kern des Vorhabens ist die Ausweitung der sogenannten Prospektpflicht auf alle Vermögensanlagen in Deutschland. Damit müssen auch Kunden im unregulierten Teil des Finanzmarktes mit Informationsblättern über Art, Gegenstand und Risiken der Anlage informiert werden. Bislang beschränkten sich die Auflagen auf den regulierten Teil des Finanzmarktes wie Banken und Versicherungen.

Als Paradebeispiel für eine Anlage, dessen Risiken von Kleinanlegern unterschätzt wurde, gilt der Fall des mittlerweile insolventen Windpark-Finanzierers Prokon. Tausende Privatanleger verloren im Glauben auf vermeintlich sichere, gute Renditen ihr Erspartes.

Für die Einhaltung der neuen Vorgaben soll die Finanzaufsicht Bafin sorgen. Sie wird mit dem sogenannten kollektiven Verbraucherschutz im Finanzmarkt beauftragt.

Reuters