Seit Jahren nehmen die Krankenkassen in ihrer Gesamtheit deutlich mehr ein, als sie an Behandlungskosten ausgeben müssen. Das liegt vor allem daran, dass die Wirtschaft boomt und bundesweit so viele Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind wie noch nie. Und je mehr Menschen arbeiten, desto mehr zahlen Krankenkassenbeiträge. Die Kassen - jedenfalls die meisten unter ihnen, denn auch im Boom gibt es Anbieter, die rote Zahlen schreiben - freut’s, sie können Geld beiseitelegen, um in schlechteren Zeiten die Beiträge niedrig zu halten. Doch damit soll bald Schluss sein. So will es zumindest Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Der CDU-Politiker weiß, wie man auf sich aufmerksam macht. Als bekannt wurde, dass im Gesundheitsfonds, der zentralen "Kasse" der Krankenkassen deutlich mehr Geld liegt, als gebraucht wird, war er einer der Ersten, die forderten, Kassenbeiträge zurückzuzahlen.

Ab 2020 sollen die Krankenkassen deutlich geringere Rücklagen bilden dürfen. Viele Krankenkassen haben derzeit ein Vielfaches dieser Summe auf der hohen Kante. Damit sie, vereinfacht ausgedrückt, das überschüssige Geld nicht auf einmal ausschütten müssen, haben viele bereits in diesem Jahr angefangen, Beiträge zu senken und ihr Angebot zu verbessern. Eine gute Nachricht für die rund 72 Millionen gesetzlich Versicherten hierzulande.

Fünf Prozent machen den Unterschied



"Zwar sind gut 95 Prozent der Kassenleistungen gesetzlich festgelegt, doch in den verbliebenen fünf Prozent, die Kassen mehr oder weniger frei gestalten können, ist für Versicherte richtig Musik drin", sagt Thomas Adolph, Inhaber des Portals www.kassensuche.de.

Anders als im freien Markt - etwa bei Banken oder Onlinebrokern - gilt bei Krankenkassen nicht das Gesetz "je günstiger, desto weniger und je -teurer, desto mehr Leistung". Nein, bei Krankenkassen kann es genau umgekehrt sein. Einige der günstigeren Kassen zählen auch zu denen, die richtig viel bieten. Gemeinsam mit kassensuche.de hat €uro herausgefiltert, welche Kassen ihren Mitgliedern und deren mitversicherten Angehörigen richtig viel bieten.

Damit Sie aus den insgesamt 81 für die Allgemeinheit geöffneten Kassen die für Sie passende Krankenkasse finden, haben wir diese in zwei große Gruppen eingeteilt: In der ersten finden sich bundesweit aktive Kassen, die entweder mit Geschäftsstellen in ganz Deutschland vertreten sind oder die für Menschen aus allen Bundesländern online geöffnet sind.

Die zweite Gruppe sind regionale Kassen, die lediglich in einem oder mehreren der insgesamt 16 Bundesländer aktiv sind. Bewertet haben wir die Kassen in sieben Bereichen. Die Daten mit Stichtag 25. Februar 2019 stammen von dem Internetportal gesetzlichekrankenkassen.de

















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Abschied leicht gemacht



Seit 1996 können gesetzlich Versicherte ihrer Krankenkasse jederzeit den Rücken kehren und zu einer günstigeren oder leistungsstärkeren Kasse wechseln. Für die schriftliche Kündigung gilt lediglich eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Interessenten können unter allen Anbietern wählen, die sich in dem Bundesland, in dem sie wohnen oder arbeiten, der Allgemeinheit geöffnet haben. Ablehnen darf eine Kasse Wechsler nicht. Auch Gesundheitsprüfungen wie bei anderen Versicherungen gibt es keine.

An ihre neue Kasse sind Wechsler 18 Monate lang gebunden - es sei denn, diese erhöht den Beitrag, fordert einen Zusatzbeitrag oder senkt ihre Beitragsprämie. Dann gilt ein Sonderkündigungsrecht, auch für diejenigen, die noch keine 18 Monate dabei sind. Länger warten müssen Mitglieder, die sich in einen Wahltarif für Krankengeld eingeschrieben haben. An diese Tarife sind Kunden drei Jahre lang gebunden. Für alle anderen Wahltarife gilt seit 2011 das normale Kündigungsrecht.

Angst, eine Zeit lang nicht krankenversichert zu sein, braucht niemand zu haben. Wer keine neue Kasse findet, bleibt automatisch in seiner bisherigen. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass auch Wechsler immer versichert sind.

Privatversicherte können nur sehr eingeschränkt in die gesetz-liche Krankenversicherung zurück. Versicherte unter 55 Jahren, die sich wieder gesetzlich versichern wollen, müssen ein Bruttojahreseinkommen unter der aktuellen allgemeinen Versicherungspflichtgrenze von 60750 Euro nachweisen. Privat-versicherte, die älter als 55 Jahre sind und in den vergangenen fünf Jahren mehr als zweieinhalb Jahre privat versichert waren, können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück - auch nicht, wenn sie Arbeitslosengeld beziehen.